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 Ausgabe 07-08/2010 
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Zu den Muslimen gehört der Islam – Tagung zur Situation nach dem Minarettverbot

 Unter dem Motto «Das Gespräch geht weiter» haben am 13. Juni in Rorschach gegen 120 Personen über den Islam in der Schweiz diskutiert. Anwesend waren auch viele Muslime, denn eingeladen hatte neben dem Forum SOSOS und weiteren Institutionen auch der Dachverband Islamischer Gemeinschaften in der Ostschweiz (DIGO). Hier Eindrücke aus der Vielzahl von Referaten und einem der fünf Workshops.

Das Schweizer Minarettverbot sei weniger gegen die Muslime als Menschen gerichtet, sondern auf die Ablehnung des Islams als Religion zurückzuführen. Das habe die von der Universität Bern durchgeführte Vox-Analyse gezeigt, sagte Dr. Hisham Maizar, Präsident des DIGO, zur Eröffnung der Tagung.

Bei vielen Muslimen habe diese Tatsache Fragen ausgelöst: «Ist der Islam abspaltbar vom Muslim? Zeigt sich da eine Angst vor Religionen im Allgemeinen und speziell vor dem Islam?» In einem Workshop griff Maizar diese Fragen auf. Die Zeit heile Wunden, doch was die öffentliche Wahrnehmung des Islams betreffe, zweifle er am Heilmittel Zeit. Vielmehr sehe er politische Kräfte am Werk, welche die Warnung vor der «schleichenden Islamisierung» zum Parteiprogramm erheben und daraus Kapital zu schlagen versuchten. Der Islam jedoch, so Maizar, sei für ­jeden Muslim konstitutiv und der Text des Korans heilig – ähnlich, wie auch Juden die Tora primär für heilig erachten und sekundär durchaus darüber nachdenken, um die Texte auszulegen. Ein Muslim sagte, dass für ihn das Verhältnis zwischen Islam und Muslim genau umgekehrt gesehen werde. Fehlbar sei der Muslim, nicht aber der offenbarte Islam. Dieser Sicht widersprachen Anwesende mit säkularer Weltsicht. Sie werteten die Menschenrechte höher als die zeitbedingten Religionsoffenbarungen.


Minarettverbot bedenken

Klärung in rechtlicher Hinsicht brachte ein Referat von Andreas Kley, Professor für Verfassungsrecht an der Universität Zürich. Die Glaubensfreiheit spiele in der Schweizer Verfassung eine zentrale Rolle. Artikel 15: «Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet» erzähle his­torisch von den Leiden der Minderheiten in Europa. Der Artikel besage weiter, dass jede Person ihre Religion frei wählen und in Gemeinschaft bekennen könne, dass die Weitergabe der Religion garantiert sei und in der Religion kein Zwang ausgeübt werden dürfe. Im Einzelfall müsse das Oberste Gericht diese Sätze auslegen. Kley betonte auch, dass Artikel 15 in keiner Weise durch negatives Verhalten anderer Nationen, ­etwa Religionseinschränkungen in islamischen Ländern, relativiert werden dürfe.

Was das Minarettverbot betrifft, müsse angesichts der Europäischen Menschenrechtskonvention der systematische Ausschluss eines religiösen Kultussymbols als problematisch erachtet werden. Das Minarettverbot widerspreche klar der Menschenrechtskonvention. Es sei eine Frage der Zeit, bis dieses Problem akut werde, zumal in Strassburg eine ­Beschwerde hängig sei. Möglicherweise müsse die Schweiz schon bald auf ihren Entscheid gegen Minarette zurückkommen – sei es, dass man rund um den Volksentscheid herum laviere, ihn umstosse oder von der Menschenrechtskonvention zurücktrete.

Rückblickend erachtet Kley die Minarettinitiative als Chance zur vertiefenden Diskussion auf allen Seiten. Er habe den Traum, dass die Schweizer Demokratie sich bewähre und im «Prozess der besseren Erkenntnis» dahin komme, Minarette in fünf bis acht Jahren wieder zuzulassen.


Öffentliche Anerkennung

Kley ging auch auf Artikel 72 ein, der besagt, dass sich der Staat um die Religionen kümmere. Wie? – Das sei Sache der Kantone. Im Kanton St.Gallen seien die beiden grossen Konfessionen, die Christkatholiken und die jüdische Gemeinde öffentlich-rechtlich anerkannt, nicht aber der Islam als heute drittgrösste Religionsgemeinschaft im Kanton. Einen Rechtsanspruch auf Anerkennung gebe es nicht, hier wäre ein politischer Entscheid nötig.

Man stehe bei uns, so Kley, vor einer Wegscheide. Längerfristig müsse das Gefäss der Anerkennung auch andern gewährt werden, oder aber man stelle alle Religionsgruppen auf eine privatrechtliche Basis. Abschied nehmen müsse man von überrissenen Forderungen. Mit den Menschenrechten hätte sich auch die katholische Kirche lange schwer getan. Was den Wunsch betrifft, auf muslimischer Seite ­einen einzigen Ansprechpartner zu haben, wurde von islamischer Seite an die Vielfalt unter Christen erinnert. Die Muslime aus den vielen Ländern bräuchten Zeit, sich zu organisieren.  Und es gebe auch unter Muslimen viele Stimmen, welche in Medien und bei Behörden noch klarer beachtet werden sollten.


Menschenrechte und Islam

Heftig diskutiert wurde auch das Verhältnis zwischen Islam und Menschenrechten. Amir Zaidan, ein Religionspädagoge aus Wien, erinnerte daran, dass die Kolonialmächte die Menschenrechte weder gebracht noch beachtet hätten. Heute würden sich Muslime stark mit den Menschenrechten beschäftigen, um diese im Einklang mit dem Koran und der Scharia zu sehen. Daraus ergäben sich gewisse Vorbehalte, etwa im Erbrecht und in der ­Sexualität. Angesprochen auf Menschenrechtsverstösse in islamischen Ländern versuchte Zaidan aufzuzeigen, wie diese mehr mit der Politik und nicht mit der ­Religion zu tun hätten – und doch sorgten solche Vorfälle für das schlechte Image des Islams. Negative Beispiele aus aller Welt würden verallgemeinert und mit Positivem hierzulande verglichen. Er berichtete von offenen Diskussionen in islamischen Medien, auch zu heikeln Themen wie etwa dem Religionswechsel. Dass darauf die ­Todesstrafe stehe, werde einem Spruch des Propheten entnommen, der historisch mit der Bekriegung des Staates in Verbindung stehe. Solche Aussagen müssten aber im Zusammenhang mit andern Worten ­gedeutet werden, etwa mit dem, dass es im Islam «keinen Zwang» gebe. «In keinem ­islamischen Land findet sich in der Verfassung die Todesstrafe für Glaubensabfall», betonte Zaidan.

Andreas Schwendener

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