der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons St.Gallen |
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Ausgabe 01/2004 ![]() Diese Ausgabe als PDF |
Häusliche Gewalt geht alle an - Vom Umfeld des neuen Polizeigesetzes«Wer schlot, goht», «Gewalt.Los» – diese Leitmotive leuchten ein. Mit dem neuen Polizeigesetz kann die Polizei bei ernsthafter Gefährdung eine Wegweisung des Täters verfügen. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache mehr. «Am Freitag, 10. Januar 2003, wurde Herr XY aus der ehelichen Wohnung gewiesen, nachdem die Polizei erneut von Nachbarn alarmiert worden war.» Einen Tag später wird die persönliche Situation der «gewaltbetroffenen Frau» aufgenommen:
«In der Wohnung sind noch Spuren der Gewalt zu sehen, das Telefon wurde aus der Wand gerissen, die Türe zum Schlafzimmer eingetreten. Frau XY hat grosse Angst, dass ihr Mann trotz Wegweisung und Rückkehrverbot zurückkommt.» Nochmals zwei Tage später wird beschlossen, Eheschutzmassnahmen an das Bezirksgericht einzureichen. So lautet ein typisches Fallbeispiel aus dem Projekt «Gewalt.Los», welchem die 45-jährige Miriam Reber als Projektleiterin vorsteht. Ihre bis Februar 2004 befristete Stelle wurde 1998 geschaffen. Die Ziele der Arbeit lassen sich an obigem Beispiel exemplarisch ablesen: Häusliche Gewalt stoppen, Opferschutz verbessern, Täter zur Verantwortung ziehen. 133 WegweisungenDamit diese Ziele erreicht werden, ist ein koordiniertes Vorgehen der beteiligten Institutionen nötig. Diese Einsicht stand am Anfang ihrer Arbeit. In Auftrag gegeben wurde sie vom Justiz- und Polizeidepartement und dem Departement für Inneres und Militär. Zunächst wurde ein interdisziplinärer Runder Tisch gegründet, zusammengesetzt aus Fachpersonen der Bereiche Justiz, Polizei und den Sozialbehörden. Dieser leistete, so Reber, gute und kreative Arbeit. Unter anderem wurden dort die griffigen Slogans «geboren», aber auch die Grundlagen für das neue Polizeigesetz – welches am 1. Januar 2003 in Kraft trat – im Bereich «Häusliche Gewalt» erarbeitet. Es bildet die Basis für das Handeln der Institutionen im Fallbeispiel – aber nicht nur dort. Allein zwischen Januar und September wurden im Kanton St.Gallen 133 Wegweisungen verfügt, davon 39 in der Stadt St.Gallen. 125 der Täter sind Männer. Gemeinsames HandelnFür ein solch koordiniertes Handeln war eine Menge Vorarbeit zu leisten. So musste vor Inkrafttreten des neuen Polizeigesetzes jeder Polizeibeamte eine Schulung durchlaufen. Dabei ist laut Reber der Blick geschärft worden für das, was «häusliche Gewalt» ist: Ihre klassischen Formen sind soziale Macht, Geldmacht und körperliche Gewalt. Zur Eskalation komme es vor allem in Trennungssituationen und zwischen Ex-Partnern, aber auch bei Konkubinats- und Ehepaaren. Es gelte aber auch zu unterscheiden zwischen «Streit» und «Gewalt». Denn die Polizei müsse letztlich entscheiden, ob eine «ernsthafte Gefährdung» vorliege. Polizeibeamte müssten deshalb verstehen, wie Gewaltdynamik funktioniere. Dem Projekt «Gewalt.Los» oblag es, diese Schulungen zu organisieren. «Je starrer die Rollenverteilung, desto grösser die Enttäuschung, wenn die Familie nicht funktioniert.»Einen weiteren wichtigen Bereich ihrer Arbeit beschreibt sie als «Schnittstellenarbeit». Denn das polizeiliche Handeln sei zwar die Mitte einer Intervention bei häuslicher Gewalt. Rundherum sei aber ein ganzes Puzzle von Institutionen mitbeteiligt: die Opferhilfe als Beratungsstelle für die gewaltbetroffene Person und die Bezirksgerichte bei einer Verlängerung der Wegweisung; je nach Situation die Vormundschaftsbehörde oder auch die Täterberatung, zum Beispiel die Gewaltberatung der Bewährungshilfe; schliesslich brauche es oftmals spezifische Kenntnisse der Situation von Migrantinnen. Damit diese Institutionen koordiniert und zum Besten des Opfers handeln, sind gegenseitige Kenntnis und Informationsaustausch nötig – eben Schnittstellenarbeit. Und die Kirche?In diesem Puzzle hätte, so Reber, auch die Kirche ihren Platz. «Es ist wichtig, auch die Kirchen als direkten Ansprechpartner zu haben», sagt sie. Denn Gewalt von Männern an Frauen würde oftmals legitimiert durch eine religiös begründete Überordnung des Mannes gegenüber der Frau. Da sei Aufklärungsarbeit nötig. Ebenso wie bei einem romantisch gefärbten Familienbild mit zugehörigen hohen Erwartungen an Lebensglück. Wenn diese nicht erfüllt würden, könne sehr schnell Frustration die Folge sein. Und je starrer die Rollenverteilung in einer Partnerschaft, desto grösser sei die Enttäuschung, wenn die Familie nicht funktioniere: «Am Anfang von häuslicher Gewalt steht der Frust.» Gerade die Arbeit an solchen Themen sei natürlich nicht zu Ende im Februar, wenn ihre Stelle auslaufe, betont Reber. Da gehe es um Veränderung des Bewusstseins, bei welcher die Kirche durchaus eine wichtige meinungsbildende Rolle einnehmen könnte. Denn, wie Miriam Reber das Projekt «Gewalt.Los» erklärt: «Wenn Gewalt ausgeübt wird, dann muss ein Punkt gesetzt werden – damit nachher etwas anders kommen kann.» Daniel Klingenberg, St.Gallen Bildlegende: |
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