der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons St.Gallen |
| Mai 2013 Frühere Ausgaben Veranstaltungen Kirchgemeinden Links Abonnemente Redaktion Bilder Suche | |
Ausgabe 05/2013 Diese Ausgabe als PDF |
Der Griff nach dem Leben - Vorgeschichte der Abstimmung am 28. November
Überzählige Embryonen
sollen unter Beachtung strenger Regeln für die Stammzellenforschung verwendet
werden dürfen. Dies möchte ein neues Gesetz festhalten, gegen welches zwei
christlich-konservative Komitees sowie ein links-grünes erfolgreich das
Referendum ergriffen haben. Am 28. November redet das Schweizer Volk an der
Urne mit.
Embryonenforschung
regeln
Im Frühjahr 2003 präsentierte Bundesrätin Ruth Dreifuss den Entwurf für ein neues Embryonenforschungsgesetz. Es sollte Lücken im geltenden Recht füllen und gleichzeitig Impulse für die Forschung geben. Denn bisher war es in der Schweiz verboten, Stammzellen aus Embryonen zu gewinnen. Unter bestimmten Bedingungen soll dies nun möglich werden: Der Forschung übergeben werden jene Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung entstanden sind, ihren ursprünglichen Müttern aber nicht eingepflanzt werden konnten. Über 1000 solcher «überzähliger» Embryonen lagern tiefgefroren in Schweizer Kliniken und müssten, gemäss geltendem Gesetz, vernichtet werden. Es scheint logisch zu sein, sie sinnvoller zu verwenden. Doch die ethischen Fragen, die sich dazu stellen, sind vielfältig. Die ethische
Diskussion
Die Würde des Menschen, darüber sind sich die Ethiker und Ethikerinnen einig, muss geschützt werden, nur, so fragen sie, ab welchem Zeitpunkt? «Was einzig und allein zählt, ist die Frage, ob es sich bei einem solchen Embryo um einen werdenden Menschen handelt oder nicht», sagt zum Beispiel Johannes Fischer, Theologe und Mitglied der Nationalen Ethikkommission. Darauf antwortet Christoph Rehmann-Sutter, der Präsident der Ethikkommission, in der offiziellen Stellungnahme vom Sommer 2003. In seinen Augen gibt es keinen eindeutig festlegbaren Punkt, ab welchem ein Embryo als Person gilt. Diese Eigenschaft wächst erst langsam, im Verlauf der Entwicklung. Im Frühstadium, in der so genannten Blastozyste, sei das Leben noch nicht gleich schützenswert wie später. Damit hält er, wie auch die Mehrheit der Ethikkommission, Forschung im ersten Lebensstadium eines Embryos für unbedenklich. Ganz anders sieht dies die Theologin und Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle. Sie vertrat in der Ethikkommission eine Minderheit, die sich strikt gegen die Stammzellengewinnung aus dem Embryo aussprach. «Für mich beginnt der Menschwerdungsprozess eindeutig mit der Befruchtung der Eizelle durch das Sperma. Wir wissen allerdings nicht genau, ab wann dieses Leben auch Träger einer Würde ist. Doch gerade weil wir das nicht wissen, dürfen wir dieses Wesen auf keinen Fall für fremde Zwecke brauchen.» Für Kranke oder fürs
Geschäft
Ist ein Embryo auch dann absolut zu schützen, wenn es Leben von anderen Menschen retten könnte? Dies ist die zweite gewichtige Frage, welche sich in der Stammzellendiskussion stellt. Für die einen ist die Stammzellenforschung ein Mittel zum guten Zweck. Denn man erhofft sich, aus den Stammzellen einst ganze Organe für kranke Menschen züchten zu können. Dem steht allerdings entgegen, dass trotz intensiver Forschung, wie sie bereits in anderen Ländern durchgeführt wird, Erfolge bis jetzt ausgeblieben sind. Kritiker und Kritikerinnen befürchten, dass die Embryonen vielmehr zum Selbstzweck der Wissenschaft gebraucht werden – und für das grosse Geschäft. «Es geht in der globalisierten Wirtschaft auch um Patente und damit um Gewinne, um ein Geschäft mit kranken Menschen», kommentiert die Theologin und Ethikerin Ina Praetorius aus Krinau SG die Entwicklung. Die immensen Summen, die für diese Art von Forschung ausgegeben werden, bestätigen diese Vermutung. Grösser noch wiegt das Bedenken, dass mit den neuen Möglichkeiten Grenzen überschritten werden. Wenn die Forschung an menschlichen Embryonen erst einmal zugelassen sei, dann käme es zum Missbrauch. Es würden auch Experimente möglich, die nicht mehr im Sinn des Menschen seien. «Vom Moment an, da man den Finger in das Räderwerk steckt, gibt es kein Zurück mehr», warnt Yann Barrandon, Professor für Medizin an der Universität Lausanne. Einspruch von links
und rechts
Von christlich-konservativer Seite ergriffen dann die beiden vom Kampf gegen die Fristenlösung bekannten Organisationen «Ja zum Leben» und «Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind» das Referendum. Mit dem «Basler Appell gegen Gentechnologie» beteiligte sich auch die politisch links-grüne Seite am Protest gegen das neue Gesetz. Weltanschauliche und politische Differenzen verunmöglichten ein Zusammengehen der drei Komitees. Doch das Referendum kam zustande. Für Pascale Steck, Geschäftsführerin des «Basler Appells», ist die mit der Stammzellenforschung verbundene Profitgier der Pharma-Industrie ein Hauptkritikpunkt. Marlies Näf, Präsidentin von «Ja zum Leben», betont den vorbehaltlosen Schutz des Embryos vom Moment der Zeugung an. Dennoch grenzt sie sich von den «radikalen Abtreibungsgegnern» der «Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind» (SHMK) ab: «Wir argumentieren ethisch und nicht moralisch religiös.» Abstimmungskampf
eröffnet
Ende September 2004 hat Bundesrat Couchepin den
Abstimmungskampf eröffnet. Positionen der gesellschaftlichen Kräfte, auch der
Kirchen (siehe Seite 10), werden nun in den Medien präsentiert und diskutiert.
Einen Überblick dazu bietet die vom Bundesamt für Gesundheit beauftragte
Stiftung «Science et Cité» unter: www.science-et-cite.ch/stammzellen Christine Voss/Matthias Herren/as |
Spiritualität im Diskurs
Spiritualität liegt im Trend. Weit über den kirchlichen Sprachgebrauch hinaus hat sich die Rede von Spiritualität auf dem Beratungsmarkt, in der Medizin und selbst in der Firmensprache etabliert. In den letzten Jahren fand das Phänomen auch in der universitären Forschung vertiefte Aufmerksamkeit. >>>mehr
Glauben an einen Gott, den es nicht gibt
Klaas Hendrikse legt dar, warum er glaubt, dass Gott sich in Beziehungen ereignet und dass «glauben» mehr mit dem Leben als mit Religion zu tun hat. >>>mehr
In der St.Galler Kirche St.Mangen hängt bis zum 17. Mai eine Brot-Leiter. >>>mehr
Glaubensfragen?
Leserbriefe
|