Verbindendes und Trennendes achten
Jeden Herbst pflegen
die Kirchenleitungen im Kanton St.Gallen einen Gedankenaustausch. Auf Einladung
von Bischof Ivo Fürer trafen sich im September der Evangelische Kirchenrat mit
Präsident Dölf Weder, der Katholische Administrationsrat mit Präsident Hardy
Notter und der Ordinariatsrat im Klosterhof in St.Gallen.
An der gemeinsamen Sitzung der drei Räte wurden Fragen der
ökumenischen Zusammenarbeit angesprochen, auch die Folgen des unterschiedlichen
Verständnisses des Abendmahls. Alle Teilnehmenden sind sich bewusst, dass die
Weitergabe der Frohbotschaft, des Evangeliums, ehrliche und immer engere
Zusammenarbeit erfordert. Wortgottesdienste, gemeinsame Aktionen von Pfarreien
und Kirchgemeinden oder von kirchlichen Vereinen sind daher nicht nur erlaubt,
sondern ausdrücklich erwünscht.
Differenzen
respektieren
Die Kirchen sind sich in den letzten Jahrzehnten viel näher
gekommen und doch sind sie nicht identisch. Für Bischof Ivo Fürer ist in diesem
Zusammenhang die Unterscheidung im Verständnis zwischen Abendmahlsfeier und
Eucharistiefeier wichtig. Die Interzelebration kann er nicht befürworten.
Interzelebration meint, dass der katholische Priester zusammen mit einem
Pfarrer oder einer Pfarrerin einer andern konfessionellen Kirche das
Eucharistische Hochgebet mit den Worten Jesu im Gedächtnis an das Letzte
Abendmahl Jesu spricht. Dieses Gebet ist in der katholischen Glaubenstradition
dem geweihten Priester oder Bischof vorbehalten. Taufe, Eucharistiegemeinschaft
und sichtbare Kirchengemeinschaft gehören nach katholischem Verständnis
unlösbar zusammen, bilden eine Einheit. Die gemeinsame Zelebration zwischen
Kirchen, die nicht in voller Einheit sind, kommt für Bischof Ivo Fürer deshalb
heute noch nicht in Frage. Zur eucharistischen Gastfreundschaft sagt er: «Wenn
jemand in bester Absicht und in christlichem Glauben die Eucharistie empfangen
möchte, wird er nicht zurückgewiesen.»
«Es geht mir in all diesen Überlegungen nicht darum, die
andere Konfession nicht zu achten oder Mitglieder anderer christlicher Kirchen
auszuladen», betont Bischof Ivo Fürer. «Es geht vielmehr darum, die jeweils
gewachsene Glaubens- und Kirchentradition zu respektieren.»
Respekt erforderlich
Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Kirche des
Kantons St.Gallen zeigte sich dankbar für die konstruktive Haltung und die
klärenden Worte von Bischof Ivo Fürer. Auch dem Kirchenrat liegt viel daran,
die enge ökumenische Zusammenarbeit im Kanton auf allen Ebenen und in vielen
Arbeitsbereichen fortzusetzen und weiter zu vertiefen.
Kirchenrat Jakob Bösch, Balgach, betonte in seiner Antwort
die Notwendigkeit, dass trotz der vielen Gemeinsamkeiten auch die in einzelnen
Fragen unterschiedlichen Positionen der beiden Kirchen gegenseitig verstanden
und respektiert werden. Freilich bedauert die evangelische Seite, dass es aus
katholischer Sicht nach wie vor nicht möglich ist, das Mahl Christi gemeinsam
zu feiern. Auf reformierter Seite steht dem nichts im Weg. Kirchenratspräsident
Dölf Weder erläuterte ergänzend, dass auch für die Reformierten das Erleben der
Gegenwart Jesu Christi beim Feiern des Abendmahls zentral ist. «Wir verstehen
das Abendmahl als Einladung zum Tisch des himmlischen Herrn, die allen
Christinnen und Christen gilt und sie über alle Grenzen hinweg miteinander
verbindet.» inf/kid
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