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 Ausgabe 06-07/2013 
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Verbindendes und Trennendes achten

Jeden Herbst pflegen die Kirchenleitungen im Kanton St.Gallen einen Gedankenaustausch. Auf Einladung von Bischof Ivo Fürer trafen sich im September der Evangelische Kirchenrat mit Präsident Dölf Weder, der Katholische Administrationsrat mit Präsident Hardy Notter und der Ordinariatsrat im Klosterhof in St.Gallen.

An der gemeinsamen Sitzung der drei Räte wurden Fragen der ökumenischen Zusammenarbeit angesprochen, auch die Folgen des unterschiedlichen Verständnisses des Abendmahls. Alle Teilnehmenden sind sich bewusst, dass die Weitergabe der Frohbotschaft, des Evangeliums, ehrliche und immer engere Zusammenarbeit erfordert. Wortgottesdienste, gemeinsame Aktionen von Pfarreien und Kirchgemeinden oder von kirchlichen Vereinen sind daher nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht.

Differenzen respektieren

Die Kirchen sind sich in den letzten Jahrzehnten viel näher gekommen und doch sind sie nicht identisch. Für Bischof Ivo Fürer ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung im Verständnis zwischen Abendmahlsfeier und Eucharistiefeier wichtig. Die Interzelebration kann er nicht befürworten. Interzelebration meint, dass der katholische Priester zusammen mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin einer andern konfessionellen Kirche das Eucharistische Hochgebet mit den Worten Jesu im Gedächtnis an das Letzte Abendmahl Jesu spricht. Dieses Gebet ist in der katholischen Glaubenstradition dem geweihten Priester oder Bischof vorbehalten. Taufe, Eucharistiegemeinschaft und sichtbare Kirchengemeinschaft gehören nach katholischem Verständnis unlösbar zusammen, bilden eine Einheit. Die gemeinsame Zelebration zwischen Kirchen, die nicht in voller Einheit sind, kommt für Bischof Ivo Fürer deshalb heute noch nicht in Frage. Zur eucharistischen Gastfreundschaft sagt er: «Wenn jemand in bester Absicht und in christlichem Glauben die Eucharistie empfangen möchte, wird er nicht zurückgewiesen.»

«Es geht mir in all diesen Überlegungen nicht darum, die andere Konfession nicht zu achten oder Mitglieder anderer christlicher Kirchen auszuladen», betont Bischof Ivo Fürer. «Es geht vielmehr darum, die jeweils gewachsene Glaubens- und Kirchentradition zu respektieren.»

Respekt erforderlich

Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons St.Gallen zeigte sich dankbar für die konstruktive Haltung und die klärenden Worte von Bischof Ivo Fürer. Auch dem Kirchenrat liegt viel daran, die enge ökumenische Zusammenarbeit im Kanton auf allen Ebenen und in vielen Arbeitsbereichen fortzusetzen und weiter zu vertiefen.

Kirchenrat Jakob Bösch, Balgach, betonte in seiner Antwort die Notwendigkeit, dass trotz der vielen Gemeinsamkeiten auch die in einzelnen Fragen unterschiedlichen Positionen der beiden Kirchen gegenseitig verstanden und respektiert werden. Freilich bedauert die evangelische Seite, dass es aus katholischer Sicht nach wie vor nicht möglich ist, das Mahl Christi gemeinsam zu feiern. Auf reformierter Seite steht dem nichts im Weg. Kirchenratspräsident Dölf Weder erläuterte ergänzend, dass auch für die Reformierten das Erleben der Gegenwart Jesu Christi beim Feiern des Abendmahls zentral ist. «Wir verstehen das Abendmahl als Einladung zum Tisch des himmlischen Herrn, die allen Christinnen und Christen gilt und sie über alle Grenzen hinweg miteinander verbindet.» inf/kid

Zeitschrift

auftrag 2/2013 mit Schwerpunkt «Macht und Mission»

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