der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons St.Gallen |
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Ausgabe 05/2013 Diese Ausgabe als PDF |
Organe und Behörden der St.Galler Kirche
Hier finden Sie Informationen über Organe und Behörden der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons St.Gallen. Für Detailinformationen werden Sie auf die Website der Kantonalkirche weitergeleitet.
Die SynodeDie Synode ist in Vertretung der
evangelisch-reformierten Aktivbürgerschaft das oberste Organ der
Kantonalkirche.
Büro der SynodeDie Synode bestellt jedes zweite Jahr in der
Sommersession ihr Büro.
SynodalgruppenSynodale können sich in Synodalgruppen zusammenschliessen. Diese haben in der Synode ein Vorschlagsrecht. > Adressen
VorsynodenZur Vorberatung der Sessionen versammeln sich die Synodalen nach Kirchenbezirken zu Vorsynoden. > Adressen
AussprachesynodenDie Aussprachesynode finden etwa alle zwei
Jahre statt und dienen der Diskussion grundsätzlicher Themen.
GeschäftsprüfungskommissionDie Synode setzt eine Geschäftsprüfungskommission
ein, welche die Arbeit des Kirchenrats und dessen Arbeits- und Dienststellen
prüft.
KirchenratDer Kirchenrat besteht aus dem Präsidenten
und sechs weiteren Mitgliedern und bildet die Exekutive.
ArbeitsbereicheDamit die Kirchgemeinden ihre
vielschichtigen Aufgaben erfüllen können, stellt die Kantonalkirche durch
Arbeits- und Dienststellen Unterstützung und geeignete Hilfsmittel zur
Verfügung. > Arbeitsbereiche
Pfarrkapitel und kantonales DiakonatskapitelDie in einem Kirchenbezirk wohnhaften Pfarrer bilden das
Pfarrkapitel. Die Sozaldiakonisch-Mitarbeitenden bilden zusammen das kantonale
Diakonatskapitel. Pfarrkapitel und kantonales Diakonatskapitel
behandeln Fragen von theologischem, berufsspezifischem oder kirchlichem
Interesse. Sie können von der Synode, vom Kirchenrat oder von der
Kirchenbezirkstagung zur Begutachtung solcher Fragen eingeladen werden oder
auch von sich aus diesen Instanzen ihre Auffassung unterbreiten.
Dekanate
Für jeden Kirchenbezirk werden aus der im Gemeindedienst
stehenden Pfarrerschaft ein Dekan und ein Stellvertreter gewählt. Der Dekan vertritt die Kantonalkirche in den
durch den Kirchenrat bezeichneten Fällen. Er steht den Kirchgemeinden in allen
Fragen des kirchlichen Lebens, insbesondere hinsichtlich der Ausübung des
Pfarramtes, als Berater zur Verfügung. Er vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten
und Spannungen zwischen Kirchenvorsteherschaft und Pfarrer sowie zwischen
Kirchgemeinden. Er steht den Pfarrern als Seelsorger zur Seite. |
Spiritualität im Diskurs
Spiritualität liegt im Trend. Weit über den kirchlichen Sprachgebrauch hinaus hat sich die Rede von Spiritualität auf dem Beratungsmarkt, in der Medizin und selbst in der Firmensprache etabliert. In den letzten Jahren fand das Phänomen auch in der universitären Forschung vertiefte Aufmerksamkeit. >>>mehr
Glauben an einen Gott, den es nicht gibt
Klaas Hendrikse legt dar, warum er glaubt, dass Gott sich in Beziehungen ereignet und dass «glauben» mehr mit dem Leben als mit Religion zu tun hat. >>>mehr
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Glaubensfragen?
Leserbriefe
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