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 Ausgabe 05/2013 
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«Ich denke fest an die Mitte»

Er wirkt besonnen, bescheiden, leise. Doch Martin Baumann kann auch deutlich werden. Wenn’s um dicke ­Fische geht zum Beispiel, buchstäblich und übertragen. In Nesslau hat es der 64-jährige Jurist nicht weit zur Thur, wo er gerne Forellen fängt, die er aber auch mal wieder freilässt, weil er eher ans Sportliche denkt als an die Beute.

Andererseits hatte er als langjähriger Kantonsrichter so manchen Deliquenten zu beurteilen, den er nicht gleich einfach wieder freilassen konnte, wenn der endlich ins Netz gegangen war. Geht’s um Strafe, Genugtuung und Resozialisierung, kommt man mit dem Motto der Alaskafischer «catch and ­release» (fangen und freilassen) nicht weit. An Schranken ist es komplizierter. Aber das ist gerade seine Stärke.


Faszination Gericht

Schon früh hat er sich daher für eine Laufbahn am Gericht entschieden. Dies, nachdem er in den 70ern nebst der Funktion als Gerichtsschreiber in Meilen auch für zwei Jahre bei einem Anwalt gearbeitet hatte. Da habe er gemerkt, dass ihm das Einseitige nicht liege. «Ich bin jemand, der zu fest an die Mitte denkt», sagt er nachdenklich. Polarisieren ist sein Ding also nicht. So wechselte er 1983 als Gerichtspräsident nach Lichtensteig und vier Jahre später kam er, erst vierzigjährig, ans Kantonsgericht.

Sein Schwerpunkt war Strafrecht, es machte rund 60 Prozent der Fälle aus. Den Rest füllten Verfahren des Familienrechts. Kein Zufall, denn gerade bei Scheidungen kommt es auf Fingerspitzengefühl an. «Hier geht es nie nach Schema F», weiss er aus Erfahrung und betont, wie wichtig es sei, dem Kindswohl angemessenen Raum zu geben: «Das ermöglicht manche Einigung trotz festgefahrener Positionen.»

Aber auch bei Strafrechtsfällen sieht er in erster Linie den Menschen. «Für mich ist wichtig, direkt mit Personen zu tun zu haben.» Sicher sei das nicht ­immer ganz einfach und brauche viel Fingerspitzengefühl. Er denkt dabei an die Angeklagten, aber auch an die Presse. Denn er findet es wichtig, dass ausführlich über Gerichtsverfahren berichtet wird. «Wir hätten uns manchmal sogar mehr gewünscht», erinnert er sich. Aber es sei auch vorgekommen, dass ein Boulevardblatt eine Kampagne gegen das Gericht gefahren habe, wegen angeblich zu milder Urteile. Andererseits musste man ein anderes Mal einem ­Reporter die Akkreditierung entziehen, weil er die Persönlichkeitsrechte eines Beschuldigten nicht respektiert hatte.


Dicke Fische freilassen

Seit Frühjahr ist Baumann im Ruhestand, ein Jahr früher als geplant. So hat er mehr Zeit, seiner Frau zur Seite zu stehen, die derzeit erkrankt ist, wie er ­offen sagt. Das familiäre Engagement geht einher mit einem ausgeprägten Sinn für das Gemeinwesen. Der rechtliche Tunnelblick war seine Sache nie, eher der weite Horizont.

Seit Jahren berät er etwa den Kirchenrat in juristischen Fragen, war in der Synode aktiv, präsidierte sie mit ­allseits respektierter Souveränität. Mit dem Ruhestand übernahm er das Präsidium des örtlichen Alterszentrums und ist Vorstand im nahen Johanneum. ­Zudem berät er Toggenburger Kirchgemeinden, die eine Fusion planen. Zu viel wird ihm das nicht. Und wenn doch, hat er es ja nicht weit zur Thur, wo das Angeln so schön beruhigt. Und wo er einen dicken Fisch jetzt auch mal unbesorgt wieder freilassen kann. rem


«Was einer preisgibt, soll wahr sein»

Herr Baumann: Soll man immer die Wahrheit sagen?

Vor Gericht ist man damit gut beraten. Obwohl niemand gezwungen ist, die Wahrheit sagen zu müssen. Jeder darf sich so darstellen, wie er will. Keiner muss sich selbst belasten.


Hatten Sie als Richter schon das Gefühl, jetzt wird gelogen?

Es gibt Situationen, wo ein Angeklagter Märchen zu erzählen beginnt. Geständnisse an Schranken sind hingegen eher selten. Sie werden meist entweder vorher gemacht oder gar nicht mehr, denn je öfter man eine Lüge erzählt, desto plausibler wird sei einem auch selbst.


Darf man einen Aprilscherz machen? Er ist ­eigentlich eine Lüge.

Wenn erkennbar wird, dass es ein Scherz ist, würde ich sagen, das darf man. Allerdings sollte man nicht zu weit gehen. Auch ein Scherz kann etwas auslösen, das man nicht will. Wenn man in scherzhafter Weise die Unwahrheit sagt, sollte man sich immer überlegen, wie der andere wohl reagiert.


Haben Sie selbst schon mal geflunkert?

Wenn, dann nur mal eine kleine Notlüge, indem ich zum Beispiel sagte, ich sei schon weg, obwohl ich noch da war. Aber daraus darf man keine Regel machen. Das geht höchstens mal als Ausnahme, wenn ein höheres Interesse gegeben ist.


Dietrich Bonhoeffer hat 1944 in seinem Essay «Was heisst: Die Wahrheit sagen» ein dramatisches Beispiel für eine gebotene Lüge gegeben: Was muss ich antworten, wenn die Gestapo an meine Tür kommt, weil sie einen Widerstandskämpfer sucht, der bei mir versteckt ist, und fragt, ob er da sei. Er fand: Dann muss ich lügen, sonst verrate ich die Wahrheit der Nächstenliebe.

Die Reaktion ist völlig richtig. Ich würde das aber begrifflich anders beschreiben. Ich würde es nicht «Wahrheit» nennen, sondern einen Wert, der in diesem Moment dem Wert der Wahrheit übergeordnet ist. Solche Konflikte zwischen Werten gibt es immer wieder. Dann ist eine Güterabwägung zu treffen. Die muss hier natürlich im Sinne des Lebens ausfallen.


Wir leben heute in einer Medienwelt, die oft auch noch die letzte Nachricht ans unbarmherzige Licht der Öffentlichkeit zerrt.

Das ist problematisch. Denn wenn man etwas nicht preisgibt, heisst das doch keineswegs, dass man nicht wahrhaftig ist. Jeder hat ein Recht auf Privatsphäre, auch Menschen in der Öffentlichkeit. Hingegen gibt es kein Recht auf totale Offenheit.


Menschen begegnen sich nie völlig offen. Sie «verhüllen» sich, buchstäblich und übertragen.

Dieses Recht muss jeder haben. Zuviel Offenheit kann auch aufdringlich sein. Ich möchte ja gar nicht alles wissen. Aber das, was einer preisgibt, soll wahr sein.

Interview: Reinhold Meier, Azmoos

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