Die St. Galler Reformierten und Katholiken haben auch beim Lehrplan eine Vorreiterrolle inne
Lernen für das Leben
«Ein Sechstklässler kann Feste den Religionen zuordnen.» «Eine Schülerin der zweiten Oberstufe erkennt religiöse Motive im Alltag und kann sie deuten.» Dies legt der Lehrplan für das Fach «Ethik, Religionen, Gemeinschaft – Kirchen (ERG-Kirchen) fest. In den letzten Monaten haben Fachleute von Hochschulen und der Lehrerbildung unter der Leitung von Kuno Schmid, Dozent für Religionsdidaktik in Luzern, den Lehrplan für ERG-Kirchen entwickelt. Gleichzeitig erarbeiteten sie auch den Lehrplan für den Religionsunterricht. Religionsunterricht wird von den Kirchen neben ERG-Kirchen während der Primarschule angeboten. Grundlage für den Fächerlehrplan bildet der St.Galler Lehrplan Volksschule, der ab kommenden Sommer im Kanton in Kraft tritt.
Kompetent entscheiden
«Die Kompetenzorientierung verlangt, dass das Lernen der Schülerinnen und Schüler stärker auf ihre Lebenswelt ausgerichtet ist», sagt Kuno Schmid. «Die aufgebauten Kompetenzen sollen ihnen helfen, sich auch in Fragen von Religion und Ethik orientieren und in Anforderungssituationen handeln und entscheiden zu können.» Gerade für ein fruchtbares und friedliches Miteinander werde es immer wichtiger, in Fragen rund um Ethik, Religion und Gemeinschaft kompetent zu sein, sagt Bischof Markus Büchel. «Dies gilt sowohl in Bezug auf die eigenen religiösen Werte als auch in Bezug auf Angehörige anderer Religionen.»
Verbindlichkeit schafft Sicherheit
Der Lehrplan Volksschule bezeichnet innerhalb der verschiedenen Kompetenzen obligatorische Inhalte. Diese müssen im Unterricht verbindlich bearbeitet werden. Im kirchlichen Lehrplan sind diese Inhalte deutlich herausgehoben. Die weiteren Inhalte gelten als Vorschläge. Die Verbindlichkeit schaffe die Sicherheit, dass die Schülerinnen und Schüler die gleichen Kompetenzen entwickeln, unabhängig, ob sie nun ERG-Kirchen oder ERG-Schule besuchen, sagt Martin Schmidt, Präsident des Kirchenrates der Evang.-ref. Kirche des Kantons St.Gallen. «Allerdings ist es ein Unterschied, ob die Schülerinnen und Schüler ERG-Kirchen oder ERG-Schule besuchen» – gerade weil nicht alle Inhalte vorgegeben seien und die Lehrkräfte aus unterschiedlicher Perspektive unterrichteten.
Text: pd | Foto: Rüthemann Sabine – Kirchenbote SG, April 2017
ERG und Religionsunterricht
Die Kirchen bieten in der Volksschule die beiden Fächer «Ethik, Religionen, Gemeinschaft – Kirchen» (ERG-Kirchen) und Religionsunterricht an. Das Fach ERG-Kirchen startet ab der dritten Klasse und dauert bis zur dritten Oberstufe (je eine Wochenlektion). Parallel dazu bieten die Schulen das Fach ERG-Schulen an. ERG ist auf der Primarstufe neu, auf der Oberstufe löst es den Religionsunterricht und das Fach Ethik ab. Die Schülerinnen und Schüler können wählen, ob sie ERG-Kirchen oder ERG-Schule besuchen. Nur wenn reformierte Schüler sich konfirmieren lassen möchten, ist in der ersten und zweiten Oberstufe ERG-Kirchen (wie bis anhin Religionsunterricht) obligatorisch. Während der Primarschulzeit können die Schülerinnen und Schüler überdies den Religionsunterricht besuchen, wo es keine Noten gibt. Der Erziehungsrat hat entschieden, dass auch ERG-Schule und ERG-Kirchen nicht benotet werden.