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26.05.2017
Der Evangelische Kirchenrat des Kantons Thurgau widerspricht willkürlichen Unterscheidungen, mit denen das Bundesamt für Sport (Baspo) gewissen christlichen Jugendverbänden zukünftig Jugend+Sport-Beiträge verweigern will. Neun Thurgauer Kirchgemeinden wären davon betroffen.

Das Baspo hat im März beschlossen, an verschiedene christliche Jugendverbände mit Lagersport und Trekking-Aktivitäten keine Jugend+Sport-Beiträge mehr zu bezahlen. Mit Enttäuschung und Unverständnis hat der Evangelische Kirchenrat des Kantons Thurgau an seiner Sitzung vom 26. April 2017 davon Kenntnis genommen. Der Kirchenrat empfindet die vorgesehene Unterscheidung von beitragsberechtigten und nicht-beitragsberechtigten Organisationen als willkürlich. So arbeiten beispielsweise neun evangelische Kirchgemeinden im Thurgau in ihrer Jugendarbeit mit dem betroffenen Bund Evangelischer Schweizer Jungscharen (Besj) zusammen.

Unzulässiges Raster
Da es sich hier um ein gesamtschweizerisches Politikum handelt, gelangte der Kirchenrat an den Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK), in dieser Sache aktiv zu werden. Nebst Kirchgemeinden der evangelischen Landeskirchen ist mit der Evangelisch-Methodistischen Kirche eine weitere SEK-Mitgliedskirche direkt betroffen. Es geht dem Thurgauer Kirchenrat nicht um eine Privilegierung eigener Jugendarbeit, sondern um Solidarität mit allen Trägern christlicher Jugendarbeit – soweit sie nicht extremistischem Gedankengut anhängen. Dass es nicht so einfach ist, Letzteres zu überprüfen, ist dem Kirchenrat klar. Aber er hält es nicht für zulässig, deswegen mit grobem Raster eine Einteilung vorzunehmen zwischen Jugendorganisationen, die das Wohl der Jugendlichen vor Augen haben, und andern, bei denen religiöse Beeinflussung im Vordergrund steht.

Gespräche laufen
Der SEK bringt sich gemäss Pressestelle in eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz ein. Bereits stattgefunden hatte aber ein konstruktives Gespräch zwischen Parlamentariern, die sich für die christlichen Jugendverbände engagieren, und dem zuständigen Bundesrat Guy Parmelin. Parmelin wurde eine Petition mit 26’195 Unterschriften von Personen überreicht, die fordern, den Kündigungsentscheid zurückzunehmen. Gemeinsam wurde beschlossen, auch das Bundesamt für Sozialversicherungen zu weiteren Gesprächen einzuladen, um miteinander Lösungen zu sondieren. Bis Ende Juni kann jedermann zum Entscheid Stellung nehmen. Das BSV hatte bereits 2014 zahlreichen christlichen Verbänden die Fördermittel entzogen.

David Gysel (26. Mai 2017)

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