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Leben & Glauben

Endlich nachgezogen

20.07.2018
Das meint Hans Peter Niederhäuser zur Broschüre für eine geschlechtergerechte Sprache in den Kirchen.

«Meine erste Reaktion auf den Flyer des SEK zur geschlechtergerechten Sprache für die Kirchen: super! Das Wichtigste zum Thema ist auf knappem Raum und mit praktikablen Beispielen dargestellt. Prominent ist auch auf die Bildsprache verwiesen. Sogar ein kleiner Hinweis auf neue Schreibweisen im Kontext der Transgender- und Intersexualitätsdiskussion fehlt nicht. Es ist zu hoffen, dass der Flyer auf den Schreibtischen aller kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Platz und regen Gebrauch findet. Noch mehr ist allerdings zu hoffen, dass für die meisten der kreative Gebrauch einer gendergerechten Sprache längst so selbstverständlich ist, dass der SEK-Flyer für sie wie die alte Fasnacht daherkommt. Es muss doch daran erinnert werden, dass der Grundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau 1981 in der Bundesverfassungverankert wurde. 1993 folgte der Bundesratsbeschluss zur Gleichbehandlung von Frau und Mann in der Sprache. Weil es offenbar immer noch nicht alle wahrhaben wollten, wurde die sprachliche Gleichbehandlung für die Bundesverwaltung 2007 gesetzlich verankert und für die Umsetzung 2009 der 190-seitige Leitfaden «Geschlechtergerechte Sprache» zur Verfügung gestellt. Und jetzt hinkt die evangelische Kirche der Schweiz hinterher. Wahrscheinlich hat sie es aus lauter Angst, einem Zeitgeist aufzusitzen, einmal mehr verpasst, in einer wichtigen ethischen Frage voranzugehen. Mag es uns eine Lehre sein für die weiteren drängenden Fragen unserer Zeit!»

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Von roundabout SG-APP (Rahel Schwarz) erfasst am 14.09 2018 11:50

Danke!

Vielen Dank für die Veröffentlichung des Artikels. Wir freuen uns über jedes interessierte Mädchen, über neue Partnerorganisationen oder Workshop-Anfragen. Freundliche Grüsse Rahel Schwarz kantonale Leiterin roundabout SG-APP

Von Anja Knöpfli erfasst am 20.11 2021 20:59

Taufbestätigung

Die Kantonalkirche ist Teil der Evangelisch-Reformierten Kirche Schweiz (Abgekürzt EKS). Diese empfiehlt allen Kantonalkirchen die Taufbestätigung oder Taufferinnerung zu feiern (Kap. 4.4 in der eigenen EKS Broschüre Tsufe in evangelischer Perspektive). Es ist eine Amtshandlung sogar in der Evangelischen Landeskirche Thurgau. https://eks.marc.beta.cubetech.ch/wp-content/uploads/2019/11/biblische_aspekte_taufe_de.pdf Leider wurde mir aber die Taufbestätigung schon verweigert n der Kantonalkirche St.Gallen von einem Pfarrer dieser, da ich Bisexuell bin und es wurde kein Stellvertreter organisiert! Leider hast du anders als im Thurgau kein Recht darauf, da es nicht in der Kirchenordnung von St.Gallen vorkommt! Wer Taufbestätigung auch kennt ist die überregionale Metal Church!

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