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Kirche

Das Urteil gilt

29.10.2018
Der Kirchenbote hat in seinem ersten Erscheinungsjahr 1894 immer wieder die Sonntagsarbeit verurteilt. Das Bundesgericht hat ihn dabei unterstützt.

Die Novembernummer 1894 berichtet vom Holzfäller Segesser aus dem Luzernischen. Er hatte regelmässig sonntags gearbeitet und war dafür verurteilt worden. Damit war er natürlich nicht einverstanden: Er zog das Urteil an das Bundesgericht weiter. Segesser hatte argumentiert, dass ihm seine Religion befehle, am Sonntag zu arbeiten, weil er seine Arbeit als Gottesdienst betrachte. Doch davon wollte auch das Bundesgericht nichts wissen: Es wies den Rekurrenten ab. Sehr zur Freude des Kirchenboten! Er hatte 1894 immer wieder gegen die Sonntagsarbeit gewettert. Immerhin war damals der Sonntagsunterricht an gewerblichen Fortbildungsschulen noch üblich.

Kirchenbotengründer zieht weg
Gemeldet wird ebenfalls der Wegzug von Pfarrer Gustav Benz von Wagenhausen nach Basel. Pfarrer Benz hatte zu den Gründern des Kirchenboten gehört und von Anfang an in der dreiköpfigen Redaktionskommission mitgearbeitet, und das mit messbarem Erfolg: Ende 1894 hatten zwei Drittel der 16'000 evangelischen Haushalte im Thurgau den Kirchenboten abonniert.

Hilfsverein feiert Jubiläum
In der Novembernummer erscheint auch ein Bericht über die Feier zum 50-Jahr-Jubiläum des protestantisch-kirchlichen Hilfsvereins. Der Weinfelder Pfarrer Gottlieb Brack hielt die Festrede. Der erste protestantischkirchliche Hilfsverein war 1842 auf Anregung des Freiburgers Pfarrers Wilhelm Le Grand in Basel gegründet worden. Der 1844 gegründete Thurgauer Verein wirkt noch heute. Er kann also 2019 das 175-jährige Bestehen feiern.


(2. November 2018, Esther Simon)


Von roundabout SG-APP (Rahel Schwarz) erfasst am 14.09 2018 11:50

Danke!

Vielen Dank für die Veröffentlichung des Artikels. Wir freuen uns über jedes interessierte Mädchen, über neue Partnerorganisationen oder Workshop-Anfragen. Freundliche Grüsse Rahel Schwarz kantonale Leiterin roundabout SG-APP

Von Anja Knöpfli erfasst am 20.11 2021 20:59

Taufbestätigung

Die Kantonalkirche ist Teil der Evangelisch-Reformierten Kirche Schweiz (Abgekürzt EKS). Diese empfiehlt allen Kantonalkirchen die Taufbestätigung oder Taufferinnerung zu feiern (Kap. 4.4 in der eigenen EKS Broschüre Tsufe in evangelischer Perspektive). Es ist eine Amtshandlung sogar in der Evangelischen Landeskirche Thurgau. https://eks.marc.beta.cubetech.ch/wp-content/uploads/2019/11/biblische_aspekte_taufe_de.pdf Leider wurde mir aber die Taufbestätigung schon verweigert n der Kantonalkirche St.Gallen von einem Pfarrer dieser, da ich Bisexuell bin und es wurde kein Stellvertreter organisiert! Leider hast du anders als im Thurgau kein Recht darauf, da es nicht in der Kirchenordnung von St.Gallen vorkommt! Wer Taufbestätigung auch kennt ist die überregionale Metal Church!

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