News aus dem Kanton St. Gallen

Auch im Notfall muss Verlass sein

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22.11.2018
Müssen Pfarrerinnen und Pfarrer ständig erreichbar sein? Das meint Roland Gahlinger, Geschäftsführer des Verband der Kirchgemeindepräsidenten und -präsidentinnen der Evangelischen Landeskirche Thurgau, dazu.

«Wenn es um die Erreichbarkeit der Kirche geht, erinnere mich an eine Notsituation, die ich in meiner Familie erlebt habe. Der Ruf nach einer Pfarrperson wurde mit der Auskunft beantwortet, der Pfarrer sei gerade an einer Sitzung der Synode. Es darf doch nicht sein, dass bei einem medizinischen Notfall über Telefon 112 rasch Hilfe geleistet wird, aber bei einem seelsorglichen Notfall nicht klar ist, wann Hilfe und Unterstützung zu erwarten sind.
In meiner Zeit als Präsident der Kirchenvorsteherschaft Aadorf- Aawangen haben wir den seelsorglichen Notfalldienst mit einem Mobiltelefon gewährleistet, das immer bei der Pfarrperson war, die gerade Amtswoche hatte. Das verlangt eine gewisse Flexibilität. Da könnte es geschehen, dass eine Pfarrperson wegen einem dringenden Notfall, die Konfirmanden im Konfirmationsunterricht «stehen» lassen muss. Wirkliche Notfälle sind aber selten und wenn nachts auf der Natelnummer die Combox zu hören ist, die erklärt, ab wann am nächsten Morgen wieder eine Pfarrperson zu erreichen ist, dann werden Hilfesuchende das verstehen. Es wird keine Erreichbarkeit rund um die Uhr erwartet, aber eine klare Angabe, wann wieder eine Pfarrperson zu erreichen ist und tagsüber ein besetztes Telefon und möglichst rasche Hilfe.
Diese Bereitschaft ist gerade für Mitglieder wichtig, die nur in losem Kontakt zu unserer Kirche stehen. Sie erwarten eine gute und verbindliche Dienstleistung.»

 

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