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Kultur

«Um Gottes Willen!»

21.01.2019
Die Evangelische Landeskirche Thurgau lädt alle sing- und tanzfreudigen Kinder von sechs bis zwölf Jahren ein, bei der Aufführung «Um Gottes Willen!» am dritten März-Wochenende in Sulgen, Steckborn und der Kartause Ittingen mitzuwirken.

Im Zwingli-Jahr 2019 organisieren die Fachstelle Musik in der Kirche der Thurgauer Evangelischen Landeskirche und «tecum» ein szenisches Singprojekt für Kinder und Erwachsene. Das Mitsingprojekt «Um Gottes Willen!» folgt Zwinglis Spuren. Erzählerische Passagen, Musik aus der damaligen Zeit, gemeinsam gesungene Lieder und Tanz machen den äusseren und inneren Weg von Zwingli erfahrbar.

Verstärkung des Kinder-Projektchors
Der Kinder-Projektchor Romanshorn wirkt mit. Speziell für das Zwingliprojekt sind alle Kinder von sechs bis zwölf Jahren eingeladen, den Chor mit Singen und Tanzen zu unterstützen. Die Probe dazu findet am Samstag, 16. Februar 2019, von 14 bis 17 Uhr im Evangelischen Kirchgemeindehaus in Romanshorn statt. Jochen Kaiser, Fachmitarbeiter für klassische Musik der landeskirchlichen Fachstelle «Musik in der Kirche» leitet die Kinder an.

Nicht alle Aufführungen zwingend
Die Landeskirche möchte möglichst vielen Kindern ermöglichen, beim Projekt mitzuwirken. Deshalb betont Kaiser: «Wenn ein Kind auch nur bei einer oder zwei von unseren drei Aufführungen mitmachen kann, ist das kein Problem.» Die Aufführungsdaten sind am Freitag, 15. März 2019 um 19.30 Uhr in der Evangelischen Kirche Sulgen, Samstag, 16. März 2019 um 17.00 Uhr in der Evangelischen Kirche Steckborn und Sonntag, 17. März 2019 um 17.00 Uhr in der Kartause Ittingen. Anmeldungen für die Probe und die Aufführungen nimmt Kaiser bis Montag, 11. Februar 2019 unter jochen.kaiser@evang-tg.ch entgegen. Bei Fragen ist er unter 077 472 89 45 zu erreichen.

 

(21. Januar, Brunhilde Bergmann)


Von roundabout SG-APP (Rahel Schwarz) erfasst am 14.09 2018 11:50

Danke!

Vielen Dank für die Veröffentlichung des Artikels. Wir freuen uns über jedes interessierte Mädchen, über neue Partnerorganisationen oder Workshop-Anfragen. Freundliche Grüsse Rahel Schwarz kantonale Leiterin roundabout SG-APP

Von Anja Knöpfli erfasst am 20.11 2021 20:59

Taufbestätigung

Die Kantonalkirche ist Teil der Evangelisch-Reformierten Kirche Schweiz (Abgekürzt EKS). Diese empfiehlt allen Kantonalkirchen die Taufbestätigung oder Taufferinnerung zu feiern (Kap. 4.4 in der eigenen EKS Broschüre Tsufe in evangelischer Perspektive). Es ist eine Amtshandlung sogar in der Evangelischen Landeskirche Thurgau. https://eks.marc.beta.cubetech.ch/wp-content/uploads/2019/11/biblische_aspekte_taufe_de.pdf Leider wurde mir aber die Taufbestätigung schon verweigert n der Kantonalkirche St.Gallen von einem Pfarrer dieser, da ich Bisexuell bin und es wurde kein Stellvertreter organisiert! Leider hast du anders als im Thurgau kein Recht darauf, da es nicht in der Kirchenordnung von St.Gallen vorkommt! Wer Taufbestätigung auch kennt ist die überregionale Metal Church!

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