News aus dem Kanton St. Gallen

Geld für Menschen oder für Software?

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08.03.2019
Am 19. Mai sind die Stimmberechtigen des Kantons Basel-Stadt aufgerufen, ihr Votum zum geplanten Systemwechsel bei der Steuerveranlagung der Kirchen abzugeben. Zur Abstimmung kommt es, weil die Atheisten das Referendum ergriffen haben.

Hat eine Software religiöse Bedeutung? Nein, meinen der Basler Regierungsrat und das Parlament und wollen künftig für die Kirchen aufgrund einer Änderung des Steuergesetzes die Steuern erheben. Doch, sagen die «Sektion Nordwestschweiz der Freidenker» und die «Humanistischen Atheisten», die gegen den Beschluss des Basler Kantonsparlaments das Referendum ergriffen und die nötige Anzahl Unterschriften eingereicht hatten.

Am 19. Mai entscheiden nun die Basler Stimmberechtigen über den Grossratsbeschluss zur Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern vom 12. April 2000 (Steuergesetz, StG). Im Wesentlichen geht es dabei um den Systemwechsel bei der Steuerveranlagung der Kirchen. 

Regierungsrat und Parlament für den Systemwechsel
Weil Basel-Stadt seine Steuersoftware den anderen Deutschschweizer Kantonen, die keine separate Veranlagung der Kirchensteuern kennen, anpasst, ist das bisherige Veranlagungsmodell nicht mehr möglich. Deshalb hatte der Grosse Rat hatte am 14. November mit 76 zu 6 Stimmen bei 11 Enthaltungen auf Antrag des Regierungsrates eine Änderung des Steuergesetzes angenommen, die für die Kirchen in Basel von grosser Bedeutung ist. Das neue Steuergesetz würde die Voraussetzungen schaffen, dass der Kanton im Auftrag der öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen, namentlich der katholischen, reformierten und christkatholischen Kirche sowie der Israelitischen Gemeinde, die Steuern einziehen kann. Die Kirchen würden im Gegenzug den Kanton für seinen Aufwand entschädigen. Beim neuen Veranlagungsmodell des Kantons müssten nur marginale Anpassungen gemacht werden.

Eigene Software risikoreich und teuer
Müssten die Kirchen eine eigene Software beschaffen, wäre das nicht nur mit einem hohen technischen Risiko verbunden, sondern würde darüber hinaus viel kosten. Matthias Zehnder, Medienbeauftragter der reformierten Kirche Basel-Stadt, spricht von einmaligen Kosten in der Grössenordnung von 880000 Franken sowie jährlich wiederkehrenden Kosten von 850000 Franken. Geld notabene, das an anderer Stelle fehlen würde. «Wir investieren lieber in Menschen als in Informatik. Dieses Geld wäre im sozialen Bereich wesentlich sinnvoller eingesetzt», meint Zehnder.

Systemwechsel technisch kein Problem
In der damaligen Grossratsdebatte bezeichnete Finanzdirektorin Eva Herzog den Systemwechsel als technisch machbar. Er helfe den Kirchen und gebe dem Kanton wenig zu tun. Zudem würde der Aufwand des Kantons durch die Kirchen finanziell abgegolten. Mit dem Systemwechsel ziehe der Kanton Basel-Stadt mit vielen anderen Kantonen gleich, die ebenfalls für die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen die Steuern einziehen.

Toni Schürmann, kirchenbote-online, 8. März 2019

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