News aus dem Kanton St. Gallen

75 Zentimeter hohe öffentliche «Machtdemonstration»

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21.06.2019
Wie die Hindus sollen auch die Muslime ein Symbol auf dem Haus der Religionen erhalten. Gegen das Baugesuch gab es Einsprachen. SVP-Vertreter sehen das Minarettverbot verletzt. Rechtlich ist das noch ziemlich unklar.

Es verspricht ein Fest zu werden für alle Sinne: die sechste «Fête KultuRel» beim und im Haus der Religionen in Bern. Die schweizweit einzigartige Institution hat sich dem Dialog der Kulturen verschrieben – genau das soll jetzt während vier Tagen bis am 23. Juni mit Begegnungen, Austausch und Workshops, Worten, Musik, Theater, Tanz, Essen und Trinken passieren.

Dass gerade dieser Dialog nötig ist, zeigt ein anderer aktueller Vorfall. Am Montag zuvor lief die Einsprachefrist für ein Gesuch des Muslimischen Vereins Bern ab. Er möchte auf dem Flachdach des Hauses der Religionen eine 3.5 Meter hohe Kuppel errichten mit einer 75 Zentimeter hohen Spitze. Das Projekt war schon für die Eröffnung des Hauses 2014 geplant, wurde aber wegen Geldmangels zurückgestellt.

Bauvorschriften und Minarettverbot verletzt?
Die Errichtung der Kuppel wird nun durch Privatpersonen beanstandet. Das bestätigt der Berner SVP-Stadtrat Henri-Charles Beuchat auf Anfrage. Es würden kommunalbernische Normen und Bauvorschriften und das Minarettverbot verletzt, nennt er Gründe für die Einsprache. Welche Normen und Bauvorschriften das sind, könne er nicht sagen, weil es ein laufendes Verfahren sei.

Die Einsprache erhebenden Personen würden «koordinativ und organisatorisch unterstützt» durch die SVP Stadt Bern und das Egerkinger Komitee. Diese Gruppe um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann und den Walliser Oskar Freysinger hat die 2009 angenommene Initiative gegen den Bau von Minaretten lanciert. Und in der geplanten Kuppel sieht Henri-Charles Beuchat «offensichtlich eine Macht- und Präsenzdemonstration im öffentlichen Raum», deren 75 Zentimeter hoher «Turm» Laien an ein Minarett erinnere. Zudem solle die Kuppel nachts mit «LED-Scheinwerfern» beleuchtet werden.

Öffentlicher Frieden des Landes gefährdet?
«Wird die Errichtung minarettartiger religiöser Machtsymbole widerstandslos geduldet, stellt sich ernsthaft die Frage, ob der Volkswillen hintertrieben und der öffentliche Frieden dieses Landes gefährdet wird», sagt Beuchat. Das Egerkinger Komitee und die SVP Stadt Bern beobachteten mit Sorge, dass muslimische Verbände gezielten Lobbyismus – eine «Politik der kleinen Schritte» – betrieben, um Sonderrechte zu erwirken und öffentliche Machtsymbolik zu postulieren.

Das Minarettverbot existiert ohne Zweifel. «Der Bau von Minaretten ist verboten», hält der Artikel 72 Absatz 3 der Bundesverfassung lapidar fest. Bisher sei er nicht zur Anwendung gekommen, sagt Andreas Stöckli, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Freiburg: «Soweit ich die Rechtsprechung überblicken kann, gibt es bisher keine publizierten Urteile von kantonalen oder nationalen Gerichten zur Frage, was unter einem Minarett im Sinne des Verbots zu verstehen ist.» Baurechtliche Urteile zum Bau von Minaretten gebe es – allerdings seien sie vor der Annahme dieses Verfassungsartikels gefällt worden.

Definition für Minarett fehlt
Dass die Initiative nicht klar macht, was unter einem Minarett zu verstehen ist, stellte bereits der Bundesrat in seiner Botschaft 2008 fest. Und ergänzte gleich selbst: «Das Minarett lässt sich definieren als Turm einer Moschee, von dem der Muezzin die Gläubigen zum Gebet ruft.» Dann präzisierte er aber: Dem Willen des Initiativkomitees «zweifellos näher» käme eine Definition des Minarettes als «Turm, der eine religiöse Funktion hat und in eine Moschee eingefügt ist oder an diese angrenzt».

Und dann geht der Bundesrat noch weiter: Nicht einmal die religiöse Funktion sei für die Initianten notwendig. Denn sofern das Minarett «als mutmassliches Symbol für die Vereinnahmung der Schweizer Gesellschaft durch den Islam wahrgenommen wird, verringert sich der Symbolwert nicht unbedingt, wenn das Minarett keine religiöse Funktion hat.»

«75 Zentimeter ist kein Turm»
Ist für das Haus der Religionen also doch ein verbotenes Minarett geplant? Mustafa Memeti, Imam des Muslimischen Vereins Bern, nannte im Schweizer Radio SRF die Bezeichnung der Kuppel als Minarett «irrational». Das Haus der Religionen stellt ebenfalls klar: «Wir halten uns an die Verfassung und das Minarettverbot: Ein Symbol von 75 Zentimeter ist kein Turm und deshalb auch kein Minarett», sagt die Kommunikationsverantwortliche Anne Hampel. Die Einsprache sei abwegig, aber: «Wir sind aber sehr daran interessiert in den Dialog zu treten, was die Auslegung der Behörden betrifft.»

Mehr als das Gerüst für die Kuppel fällt zurzeit ein bunter Aufbau rechts davon ins Auge. «Das ist ein Gopuram, der Torturm des Hindutempels, der aus dem Tempeldach hinausragt», erklärt Anne Hampel. Dessen Umsetzung sei bereits zur Eröffnung des Hauses erfolgt, «deutlich kleiner» als ursprünglich geplant. Und aus Rücksicht auf die Gemeinde habe man auf den üblichen Glockenturm verzichtet. So wie der Innenraum des Hindutempels darunter, der Innenraum der Moschee daneben und wie es auch bei der Kuppel geplant sei, werde der Aufbau nachts «mit gedämpftem Licht» beleuchtet.

«Dialog heute wichtiger denn je»
Wie die Kuppel für die Moschee und sollte der Aufbau für den Hindutempel auch zeigen, «dass sich an dieser Stelle ein Tempel befindet und somit zum Dialog einlädt», sagte Anne Hampel. Und: «Dass der Dialog als zentrales Element unserer Arbeit heute wichtiger denn je ist, zeigt die vorliegende Einsprache.» Umso wichtiger ist es, Menschen den Dialog der Kulturen zu ermöglichen. Die bis am 23. Juni dauernde «Fête KultuRel» sei eine «wunderbare, aktuelle Gelegenheit», findet sie.

Marius Schären, reformiert.info, 21. Juni 2019

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