News aus dem Kanton St. Gallen

Erproben und neu denken

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22.07.2019
«Neues wagen». Dieses Motto zog sich wie ein roter Faden durch die Sitzung der Synode, dem kantonalen, evangelischen Kirchenparlament.

Der Kirchenrat möchte «zukunftsfähige Formen von Kirche ermöglichen, die nicht auf das bestehende Territorialprinzip fixiert sind und auch nicht einseitig von den traditionellen Finanzströmen der Kirche abhängig sind».

In neuen Strukturen denken
Neu soll deshalb eine 50-Prozent-Stelle zur Förderung von «Erprobungsräumen» oder «fresh expressions of church» kreiert werden. Der Wunsch, Kirche und Gemeinde in neuen Strukturen zu denken und zu leben wurde an verschiedenen Tagungen zur Kirchenentwicklung laut. Christina Aus der Au, Frauenfeld, freut sich, dass der Kirchenrat mit seinem Antrag, der einstimmig genehmigt wurde, Türen öffnet: «Wir brauchen Mut, etwas zu bewilligen, von dem wir noch nicht wissen, wie es herauskommt. » Der Kirchenrat wurde beauftragt, ein Grobkonzept dafür zu erarbeiten und der Synode bis Ende 2020 zur Abstimmung vorzulegen. Pfarrer Gottfried Spieth aus Diessenhofen stellte den Antrag, die Gemeinden in den Ausgestaltungsprozess einzubeziehen, was die Synode deutlich ablehnte. Hanspeter Rissi aus Kreuzlingen dagegen wollte «Mut machen zu experimentieren, statt zu reglementieren».

Jeden Sonntag feiern
In seiner Interpellation wollte Rolf Ziegler aus Schönholzerswilen wissen, ob der Kirchenrat eine Möglichkeit sieht, von der sonntäglichen Gottesdienstverpflichtung abzuweichen. Gerade für kleinere Kirchgemeinden sei der Grundsatz, jeden Sonntag in der eigenen Gemeinde einen Gottesdienst durchzuführen, finanziell und personell oft schwer zu stemmen, vor allem bei Pfarrvakanzen und in der Ferienzeit. Der Kirchenrat hielt in Anlehnung an die erst fünfjährige Kirchenordnung jedoch an diesem Grundsatz fest. Der Interpellant erachtete es deshalb als besser, dieses Thema an der nächsten Gesprächssynode zu diskutieren.

Später in Rente gehen
Wegen Erhöhung des Renteneintrittsalters bei der Pensionskasse passte die Synode personalrechtliche Reglemente an. Zwar hatte die Synode keine Befugnis, den Beschluss der Pensionskasse inhaltlich zu ändern, Diskussionen erfolgten dennoch. Als erste Pensionskasse schweizweit erhöhte Perkos, die Pensionskasse der Thurgauer Landeskirche, das vorsorgerechtliche Renteneintrittsalter bei einem gleichbleibenden Umwandlungssatz von 5.5 Prozent. Es steigt in den Jahren 2020 bis 2025 kontinuierlich um sieben Monate an. Harald Ratheiser vom Stiftungsrat und Arbeitnehmervertreter im geschäftsleitenden Ausschuss der Perkos verteidigte den Beschluss: «Er gibt den Arbeitnehmenden Sicherheit über die Höhe der Renten. Mit dieser Lösung zur Berufsvorsorge praktizieren wir in der zweiten Säule, was auch in der ersten Säule noch auf uns zukommen wird.»


(25. Juni 2019, Brunhilde Bergmann)

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