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Politik

Helfen tut not, schweigen ist Pflicht

24.03.2020
Die Opferhilfe St. Gallen-Ausserrhoden-Innerrhoden ist da für Menschen, die unter den Folgen körperlicher oder psychischer Gewalt leiden. Sie ist der Schweigepflicht unterstellt, kostenlos und anonym.

Das Spektrum der Straftaten, deren Betroffene die Opferhilfe berät, reicht von Raub, Körperverletzung, Tötung, Drohung, Nötigung, häuslicher Gewalt über Stalking, sexuelle Gewalt, Zwangsheirat, fürsorgerische Zwangsnahmen, Fremdplatzierungen, Verkehrsunfälle, Fahrlässigkeitsdelikte, wie Arbeitsunfälle und medizinische Behandlungsfehler, bis zu Menschenhandel.

Grosse Dunkelziffer

«Die Zahlenverhältnisse bleiben immer ziemlich gleich», sagt Brigitte Huber, Mitglied der Geschäftsleitung der Opferhilfe. «Bei der häuslichen Gewalt ist es aber keineswegs ein Abbild der tatsächlichen Vorkommnisse. Da gibt es eine grosse Dunkelziffer.» Manche Betroffene rufen die Opferhilfe selber an; ein Teil werde aber auch über die Polizei vermittelt, sagt Brigitte Huber: «Wenn jemand eine Strafanzeige einreicht, weist die Polizei auf die Opferhilfe hin. Wenn sie dies wünschen, rufen wir die Betroffenen an.» Auch Hausärzte und Sozialdienste raten Betroffenen, sich bei der Opferhilfe zu melden. Nach sexueller Gewalt ist es möglich, sich am Kantonsspital St. Gallen auf der Soforthilfe medizinisch untersuchen und behandeln zu lassen und für eine allfällige Strafanzeige Spuren zu sichern. Als Soforthilfe ist in den ersten drei Tagen nach einer Tat oft auch eine rechtsmedizinische Untersuchung zur Spurensicherung angebracht.

Alltagsbewältigung

Die Mitarbeitenden der Opferhilfe haben mit traumatisierten Menschen zu tun, die unter den psychischen Folgen einer Gewalttat leiden. «Es geht darum, sie zu stabilisieren, damit sie den Alltag überstehen. Angst und Panikattacken sind normale Reaktionen auf ein abnormales Ereignis», sagt Brigitte Huber. «Oft ist eine Zusammenarbeit mit Therapeuten angezeigt; bei massiven Symptomen ist ärztliche Unterstützung nötig.» 

Rayonverbot wird eingeführt

Die Opferhilfe arbeitet mit Opferhilfestellen in anderen Regionen zusammen. Hilfesuchende haben freie Wahl: «Da kommt etwa jemand aus Arbon nach St. Gallen, weil das näher liegt; oder jemand, der in Winterthur arbeitet, sucht die Stelle dort auf. Wir sind stark vernetzt mit Polizei, Rechtsanwälten und Staatsanwaltschaften. Wir beraten über rechtliche Möglichkeiten, so bei Stalking über ein Rayonverbot, das Appenzell Ausserrhoden längst kennt und im Kanton St. Gallen jetzt dann auch eingeführt wird.»  

Zur Deeskalation werden manche Frauen in bedrohlichen Situationen ins Frauenhaus geschickt. Aber manipulative, aggressive Konflikte gehen nicht nur immer von Männern aus. Auch Frauen üben Macht und Kontrolle aus. Unter häuslicher Gewalt leiden vor allem die Kinder. Manche Partnerinnen oder Partner halten Gewaltsituationen aus, weil sie sich wegen der Kinder nicht trennen wollen.

Text: Margrith Widmer, Journalistin BR, Teufen | Foto: pixabay – Kirchenbote SG, April 2020

Gewalt hat viele Facetten

Frau Huber, Sie sind Mitglied der Geschäftsleitung der Opferhilfe. Mit welchen Fällen beschäftigen Sie sich noch zusätzlich?

Brigitte Huber: Wir beraten Opfer von Zwangsmassnahmen vor 1981: fremdplatzierte Kinder, Verdingkinder, Menschen, die als «arbeitsscheu» oder «liederlich» administrativ versorgt wurden. Wir stellen auch Akteneinsichtsgesuche.

Betreuen Sie ausschliesslich Opfer?

Huber: Nein, wird beraten auch Angehörige, Freunde, Hinterbliebene von Opfern. Auch Menschen, die unverschuldet durch Verkehrsunfälle verletzt werden, haben Anrecht auf Unterstützung. Dies gilt ebenso für Fahrlässigkeitsdelikte, wie Arbeitsunfälle und medizinische Kunstfehler. Wir arbeiten mit spezialisierten Anwälten zusammen.

In welchen Kreisen kommen Zwangsheiraten vor?

Huber: Es kommen junge Frauen und Männer zu uns, die sich nicht verheiraten lassen wollen. Das kommt auch in sektenähnlichen Gemeinschaften vor. 

 


Von roundabout SG-APP (Rahel Schwarz) erfasst am 14.09 2018 11:50

Danke!

Vielen Dank für die Veröffentlichung des Artikels. Wir freuen uns über jedes interessierte Mädchen, über neue Partnerorganisationen oder Workshop-Anfragen. Freundliche Grüsse Rahel Schwarz kantonale Leiterin roundabout SG-APP

Von Anja Knöpfli erfasst am 20.11 2021 20:59

Taufbestätigung

Die Kantonalkirche ist Teil der Evangelisch-Reformierten Kirche Schweiz (Abgekürzt EKS). Diese empfiehlt allen Kantonalkirchen die Taufbestätigung oder Taufferinnerung zu feiern (Kap. 4.4 in der eigenen EKS Broschüre Tsufe in evangelischer Perspektive). Es ist eine Amtshandlung sogar in der Evangelischen Landeskirche Thurgau. https://eks.marc.beta.cubetech.ch/wp-content/uploads/2019/11/biblische_aspekte_taufe_de.pdf Leider wurde mir aber die Taufbestätigung schon verweigert n der Kantonalkirche St.Gallen von einem Pfarrer dieser, da ich Bisexuell bin und es wurde kein Stellvertreter organisiert! Leider hast du anders als im Thurgau kein Recht darauf, da es nicht in der Kirchenordnung von St.Gallen vorkommt! Wer Taufbestätigung auch kennt ist die überregionale Metal Church!

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