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Gesellschaft

Lügen klar beim Namen nennen

24.03.2020
Ethiker Andreas Näf gibt seine Einschätzung zu «Fake news» ab.

«Aus meiner Sicht gibt es keinen Unterschied zwischen ‹Fake news› – also Lügen – und Halbwahrheiten. Beide sind die Verbreitung bewusst falscher Tatsachen. Sie beide zielen darauf ab, andere Menschen in die Irre zu führen. Fake news und Halbwahrheit sind besonders gemein, weil mit Absicht falsche Tatsachen in die Welt gesetzt werden. Die christliche Ethik verbietet uns die Lüge und auch die Halbwahrheit. Der Kategorische Imperativ des christlichen Philosophen Immanuel Kant darf auch auf den Umgang mit der Wahrheit bezogen werden: Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.

Und trotzdem gibt es den Fall, in der ich als Christ von einer Notlüge Gebrauch machen muss. Werde ich von einem Menschen mit Mordabsicht gefragt, wo er sein ins Visier genommenes Opfer findet, so wiegt der Schutz des Lebens höher als die Wahrheit. In dieser Extremsituation muss ich eine Güterabwägung machen. Eine Notlüge ist dann gerechtfertigt, wenn es dafür uneigennützige, moralische Gründe gibt.

Prinzipiell sollte nicht gelogen werden. Wo aktuell in der Öffentlichkeit die Frage nach Wahrheit und Lüge gestellt wird, ist es von aussen oft schwierig, sich ein Bild zu machen. Wo aber, wie bei Fake news und Halbwahrheit offensichtlich mit Absicht falsche Tatsachen verbreitet werden, ist das Wort Lüge am Platz. Wir sind im Interesse der Wahrheit und des gegenseitigen Vertrauens verpflichtet, Lügen zu benennen und sie nicht zu rechtfertigen oder schönzureden.»

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Von roundabout SG-APP (Rahel Schwarz) erfasst am 14.09 2018 11:50

Danke!

Vielen Dank für die Veröffentlichung des Artikels. Wir freuen uns über jedes interessierte Mädchen, über neue Partnerorganisationen oder Workshop-Anfragen. Freundliche Grüsse Rahel Schwarz kantonale Leiterin roundabout SG-APP

Von Anja Knöpfli erfasst am 20.11 2021 20:59

Taufbestätigung

Die Kantonalkirche ist Teil der Evangelisch-Reformierten Kirche Schweiz (Abgekürzt EKS). Diese empfiehlt allen Kantonalkirchen die Taufbestätigung oder Taufferinnerung zu feiern (Kap. 4.4 in der eigenen EKS Broschüre Tsufe in evangelischer Perspektive). Es ist eine Amtshandlung sogar in der Evangelischen Landeskirche Thurgau. https://eks.marc.beta.cubetech.ch/wp-content/uploads/2019/11/biblische_aspekte_taufe_de.pdf Leider wurde mir aber die Taufbestätigung schon verweigert n der Kantonalkirche St.Gallen von einem Pfarrer dieser, da ich Bisexuell bin und es wurde kein Stellvertreter organisiert! Leider hast du anders als im Thurgau kein Recht darauf, da es nicht in der Kirchenordnung von St.Gallen vorkommt! Wer Taufbestätigung auch kennt ist die überregionale Metal Church!

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