Zum Bettag raus an die Öffentlichkeit
Der Kirchenrat der Evangelischen Landeskirche Thurgau verzichtet in diesem Jahr erstmals auf die Herausgabe seiner klassischen Bettagsansprache. Damit geht eine lange Tradition zu Ende: Die Bettagsansprache des Kirchenrates war in den letzten Jahren immer von Pfarrerinnen und Pfarrern im Auftrag der Kantonalkirche verfasst worden.
Schnittstelle zwischen Kirche und Staat
Ausgehend von biblischen Bezügen setzte sich die Bettagsbotschaft mit den Begriffendes Dankens, der Busse und des Betens auseinander. Vom Charakter her war und ist der Bettag so etwas wie eine «Schnittstelle» zwischen dem Staat und den Kirchen beziehungsweise Religionen. Aus kirchlicher Sicht liegt es nahe, an die politische und gesellschaftliche Verantwortung zu erinnern, die sich aus der Botschaft des Evangeliums für die Einzelnen und die Kirchen ergibt.
Botschaft in der Presse
Zwar verzichtet der Thurgauer Kirchenrat darauf, eine Bettagsansprache zu veröffentlichen. Er will aber die Tradition neu weiterführen, da der Bettag jedes Jahr neu das Verhältnis von Staat und Kirche symbolisiert. Deshalb wird der Kirchenrat seine christliche Botschaft des Danks, der Ermutigung und der Ermahnung in einer neuen Form herausgeben. Er will sich in Zukunft über die Gottesdienstgemeinde hinaus an die Bevölkerung wenden. Am 19. September 2020, dem Samstag vor dem Bettag, wird der Kirchenrat in der «Thurgauer Zeitung» und im «Bote vom Untersee und Rhein» eine Bettagsbotschaft veröffentlichen, die sich an die Mitglieder der Landeskirche und an die breite Öffentlichkeit richtet. In Zukunft will der Kirchenrat sich am Bettag auch über eine Videobotschaft vernehmen lassen.
(Ernst Ritzi)
An christliche Prinzipien erinnern
Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag ist in seiner Entstehung im 19. Jahrhundert ein kirchlich-staatlicher Feiertag, an dem Staat und Kirchen die Mitbürgerinnen und Mitbürger an die gemeinsamen christlichen Prinzipien des Zusammenlebens erinnern wollten. Auch im Thurgau wurde das Bettagsmandat zu jener Zeit von der Regierung verfasst und am Bettag in den Kirchen verlesen. Erst im 20. Jahrhundert war es der Evangelische Kirchenrat, der ein Bettagmandat herausgab, das an die Mitglieder der Landeskirche gerichtet war. In ihrer üblichen Form wurde die Bettagsansprache – wie das Bettagsmandat des Kirchenrates bezeichnet wurde – am Sonntag vor dem Bettag von den Kanzeln verlesen. In einigen Thurgauer Kirchgemeinden gehörte die kirchenrätliche Bettagsansprache zum festen Bestandteil des Bettagsgottesdienstes. (er)
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