News aus dem Kanton St. Gallen

«Ja, aber» zum neuen Logo

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23.09.2020
Die Absicht des Kirchenrates, dass die Landeskirche in Zukunft mit dem EKS-Logo «Kreuz im Licht» auftreten soll, wird von den Kirchgemeinden begrüsst. Eine Mehrheit hat sich in der Vernehmlassung aber dagegen ausgesprochen, dass der neue Auftritt von den Kirchgemeinden zwingend übernommen werden muss.

Das aktuelle Erscheinungsbild der Landeskirche ist in die Jahre gekommen. Es war immer nur auf die Thurgauer Landeskirche bezogen, weder die Kirchgemeinden noch die evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS hatten denselben grafischen Auftritt. Eine wechselseitige Verstärkung des öffentlichen Auftritts der verschiedenen kirchlichen Ebenen fand nicht statt.

Übernahme des EKS-Logo naheliegend
Nachdem die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS seit dem 1. Januar 2020 mit ihrem neuen Logo «Kreuz im Licht» in der Öffentlichkeit auftritt und die Solothurner Landeskirche und die beiden Thurgauer Kirchgemeinden Felben und Stettfurt das Logo «Kreuz im Licht» übernommen haben, lag es auch für die Thurgauer Landeskirche nahe, die Übernahme des EKS-Logos «Kreuz im Licht» zu prüfen.

Präsidentenverband wünscht einheitliches Logo
Vom Verband der Kirchenpräsidentinnen und -präsidenten der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau (VKPEL TG) war schon vor einiger Zeit der Wunsch nach einem einheitlichen grafischen Auftritt (Logo) von Landeskirche und Kirchgemeinden geäussert worden. Der Kirchenrat hatte sich entschieden für die Landeskirche und die Kirchgemeinde die Übernahme des EKS-Logos «Kreuz im Licht» vorzuschlagen. Bei der Vorstellung des Logos an der Tagung im Ekkharthof in Lengwil am 28. Oktober 2019 war das EKS-Logo «Kreuz im Licht» bei den Verantwortlichen aus den Kirchgemeinden auf ein gutes Echo gestossen.

Vernehmlassung liess Fragen offen
Von Ende März bis Ende August hatte der Kirchenrat seinen Vorschlag zum neuen Erscheinungsbild für die Landeskirche und für die Kirchgemeinden in eine Vernehmlassung gegeben. Das EKS-Logo «Kreuz im Licht» sollte in Form und Farbe unverändert übernommen werden. Offen gelassen hatte der Kirchenrat die Frage, ob das neue Logo auch von den Kirchgemeinden zwingend zu übernehmen wäre.

Widersprüchliche Ergebnisse
Die Auswertung der Vernehmlassung hat nun ergeben, dass die Kirchgemeinden damit einverstanden sind, dass die Landeskirche das neue EKS-Logo «Kreuz im Licht» einführt. Gleichzeitig spricht sich aber eine Mehrheit der Kirchgemeinden dagegen aus, dass die Landeskirche den Kirchgemeinden die Übernahme des neuen Logos «Kreuz im Licht» verbindlich vorschreibt. In der Frage, ob das EKS-Logo von der Thurgauer Kirche unverändert übernommen werden soll, gingen die Meinungen in der Vernehmlassung weit auseinander. Eine Mehrheit der Kirchgemeinden, die sich an der Vernehmlassung beteiligt haben, möchten das Logo «Kreuz im Licht» auf die Thurgauer Verhältnisse anpassen. Bei der Frage, wie und was angepasst werden sollte, gingen die Meinungen aber auseinander. Der Kirchenrat interpretiert die scheinbare Widersprüchlichkeit des Vernehmlassungsergebnisses so, dass aufgrund der Antworten zur Form des Logos, bei der mehrheitlich gewünschten Anpassung des EKS-Logos auf Thurgauer Verhältnisse die Situation entstehen könnte, dass wohl auch eine Weiterentwicklung des EKS-Logos auf Thurgauer Verhältnisse in einer Vernehmlassung keine Mehrheit finden würde. Die detaillierten Ergebnisse der Vernehmlassung zur Einführung des Logos «Kreuz im Licht» unter www.evang-tg.ch/logovernehmlassungsergebnisse eingesehen werden.

Den Kirchgemeinden lediglich empfehlen
Aufgrund der Vernehmlassung hat der Kirchenrat die Absicht, von seiner in der Kirchenordnung festgehaltenen Entscheidkompetenz Gebrauch zu machen und das EKS-Logo «Kreuz im Licht» für die Landeskirche ab 1. Januar 2021 schrittweise in unveränderter Form (rotes Kreuz und schwarze Schrift) einzuführen. Darüber hinaus möchte sich der Kirchenrat von der Synode am 30. November 2020 den Auftrag geben lassen, den Kirchgemeinden zu empfehlen, das EKS-Logo «Kreuz im Licht» ebenfalls möglichst in unveränderter Form zu übernehmen und die Kirchgemeinden bei der Einführung des EKS-Logos zu beraten und zu unterstützen.

Synode könnte Verbindlichkeit beschliessen
Weil der Kirchenrat die Synode zur Verbindlichkeit des Logos für die Kirchgemeinden und zur in der Vernehmlassung gewünschten Beratung und Unterstützung der Kirchgemeinden entscheiden lassen möchte, gelangt er mit einem entsprechenden Antrag an die Synode vom 30. November 2020. Bei der Behandlung des Antrags stünde der Synode auch die Möglichkeit offen, das Logo «Kreuz im Licht» für alle Kirchgemeinden verbindlich zu erklären. Rechtlich gesehen wäre das aufgrund der Kirchenordnung möglich. Dort ist die Möglichkeit gegeben, dass die Landeskirche ein einheitliches Erscheinungsbild für die Landeskirche vorgeben kann. Der Kirchenrat ist der Meinung, dass ein solcher Entscheid aufgrund seiner Tragweite von der Synode gefasst werden sollte.

 

(Ernst Ritzi)

 

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