News aus dem Kanton St. Gallen

Nach der Verfassung kommt die neue Kirchenordnung

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29.10.2020
Die reformierte Kirche Baselland arbeitet weiter an ihrer Gesetzgebung. Die totalrevidierte Kirchenordnung beschäftigt die Synodalen an ihrer Herbstsitzung.

Am 27. September nahmen die Mitglieder an der Urne die neue Verfassung an. Damit sei «ein erster wichtiger Meilenstein im ganzheitlichen Gesetzesrevisionsprozess erreicht», schreibt die reformierte Kirche Baselland. An der kommenden Synode geht dieser Prozess nun mit der ersten Lesung der neuen Kirchenordnung weiter. Im Januar 2021 folgt dann die erste Lesung der ebenfalls totalrevidierten Finanzordnung. Beide Dokumente sollen Ende März an einer ausserordentlichen Synode in zweiter Lesung verabschiedet werden.

Nach der erfolgreichen Abstimmung über die Verfassung sagte Synodepräsidentin Andrea Heger: «Uns Synodale erwartet ein anspruchsvolles Programm. Das erfreuliche Abstimmungsergebnis zur Verfassung von heute bestätigt den eingeschlagenen und angedachten Weg für die Zukunft unserer Kirche. Es spornt zudem an, die weiteren Gesetzesprozesse im selben kritischen und konstruktiven Austausch weiter zu führen.»

Nicht mehr zeitgemäss     
Die geltende Kirchenordnung habe gute Dienste geleistet, sei jedoch nach über einem halben Jahrhundert nicht mehr zeitgemäss, schreibt der Kirchenrat in der Vorlage an die Synode. Die Kirchenordnung befasse sich mit «denjenigen Regelungsbereichen, die das Wesen unserer Kirche betreffen», so der Kirchenrat. Unter anderem definiert sie das kirchliche Leben, die Organisation der Kirchgemeinden und deren Zusammenarbeit sowie Aufgaben und Organisation der Kantonalkirche. In der Kirchenordnung werde der mit der Kirchenverfassung gegebene Gestaltungsspielraum «in zeitgemässer Weise und mit dem Blick nach vorne genutzt», heisst es.

Wie bereits die Verfassung, kommt auch die neue Kirchenordnung schlanker daher. Wie die einzelnen Bestimmungen, etwa über den Gottesdienst, den Konfirmationsunterricht, die Synode oder die regionale Zusammenarbeit von Kirchgemeinden, konkret vollzogen werden, legen entsprechende Reglemente fest. Dabei gelte der Grundsatz «regeln so viel wie nötig und so wenig wie möglich».

Voranschlag 2021
Neben der Kirchenordnung muss die Synode das Budget 2021 genehmigen. Dieses setzt sich zusammen aus der Verwaltungsrechnung, dem Kantonsbeitrag und den Steuern der juristischen Personen. Die Kirche Baselland rechnet auch im kommenden Jahr damit, dass ihre Mitgliederzahl um rund 2 Prozent sinkt. Das bedeutet, dass der Kantonsbeitrag, der pro Mitglied gezahlt wird, ebenfalls zurückgeht, und zwar von in diesem Jahr 4 847 626 Franken auf voraussichtlich 4 720 000 Franken.

Erstmals sinken auch die Kirchensteuern der Unternehmen. Dies aufgrund der Steuervorlage 17, aber auch wegen der Corona-Pandemie. Der Voranschlag rechnet bei den Steuern der juristischen Personen mit einem Mehrertrag von 144 800 Franken gegenüber 292 430 Franken im Budget 2020.

Für die Verwaltungsrechnung sieht das Budget ein Defizit von 209 100 Franken vor. Die Verwaltungsrechnung trägt das Defizit von 540 960 Franken aus der Pfarrlohnsubvention, die unter anderem aus dem Kantonsbeitrag finanziert wird. Ohne dieses Defizit würde die Verwaltungsrechnung positiv abschliessen.

Karin Müller

Synode: Donnerstag, 12. November, 16.30 Uhr, im Landratssaal, Regierungsgebäude, Freitag, 13. November, Gottesdienst um 8 Uhr in der Stadtkirche St. Martin, Liestal, Verhandlungen ab 9.45 Uhr und am Samstag, 14. November, 9 Uhr im Landratssaal, Regierungsgebäude

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