News aus dem Kanton St. Gallen

Anlaufstelle schaffen

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29.10.2020
Monica Kunz, Thomas Alder und Thomas Schaufelberger sprechen über sexuelle Übergriffe, die Präventionsmassnahmen des neuen Schutzkonzepts und Seelsorge.

Das neue Schutzkonzept der Evangelischen Landeskirche Thurgau sieht eine Anlaufstelle für Grenzverletzungen vor. Monica Kunz (Bild 2), die während 18 Jahren die unabhängige Fachstelle «PräVita» im Thurgau und während mehreren Jahren die kantonalen Fachstelle für Häusliche Gewalt der Kantonspolizei Thurgau leitete, erklärt die Relevanz: «Die kirchliche Arbeit, besonders die Seelsorge, ist geprägt vom verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz und dem Bewusstsein für asymmetrische Beziehungen. Dieser Umgang muss geregelt und die kirchlichen Mitarbeitenden müssen sensibilisiert werden.» Damit die Sensibilisierung stattfinden könne, müssten die kirchlichen Mitarbeitenden einen Ort wie die Anlaufstelle haben, wohin sie sich wenden können. Ein gutes Schutzkonzept habe erfahrungsgemäss drei Säulen: die Information, den Aufbau der Handlungssicherheit und eine Anlaufstelle. Diese bearbeite Meldungen, berate Betroffene, Zeugen von Vorfällen sowie kirchliche Stellen betreffend notwendiger Schritte und übernehme zudem eine Wächterfunktion. Sie achte darauf, dass das Thema der Grenzverletzung präsent bleibe, sagt Kunz und betont: «Mit dem Schutzkonzept und der Anlaufstelle, deren oberste Maxime der Opferschutz ist, zeigt die Landeskirche, dass sie es wirklich ernst meint mit der Prävention.» Bei der Anlaufstelle für Grenzverletzungen solle man sich in Zukunft immer dann melden können, wenn Wissen oder Verdacht bestehe, dass in der kirchlichen Arbeit eine Grenzverletzung passiert sein könnte.

Sich selbst verpflichten

Eine Selbstverpflichtung zu Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen für Mitarbeitende in der Jugendarbeit ist im Sinne einer Präventionsmassnahme Teil des neuen Schutzkonzepts. Thomas Alder (Bild 3), Leiter der Fachstelle Jugendarbeit der Evangelischen Landeskirche Thurgau empfiehlt, in der Jugendarbeit damit zu arbeiten und sie im gesamten Leitungsteam zu besprechen und zu unterzeichnen. «In der Selbstverpflichtung werden Themen wie Nähe und Distanz, individuelles Schamempfinden, sexuelle Übergriffe oder auch verbale Gewalt angesprochen», erklärt Alder. Sie sei ein Schutz für die Jugendlichen und die Kinder, aber auch für Leitende. Gerade bei auswärtigen Übernachtungen sei die Gefahr für Grenzverletzungen grösser als sonst, deshalb sei die konkrete Besprechung der Selbstverpflichtung ein wichtiger Teil der Lagervorbereitung. 

Frühzeitig sensibilisieren

«Das Thema ‹Nähe und Distanz› steht im Zusammenhang mit der Seelsorgeausbildung bereits seit den 1970er Jahren im Fokus in der Pfarrausbildung», erklärt Thomas Schaufelberger (Bild 4), Leiter von «A+W – Aus- und Weiterbildung » der reformierten Pfarrschaft. Dabei habe man sich an Standards der Psychotherapie orientiert. Heute ist das Thema der Prävention in der Pfarrausbildung fest verankert und verbindlich. Auch in der Katechetik- und Sozialdiakonieausbildung sei man daran, die Sensibilisierung und Schulung auf ein neues Level zu heben. Die Auszubildenden lernten neben der Selbstreflexion, wie sie in konkreten Fällen von Grenzverletzungen vorgehen können. Genauso bedeutsam sei, dass die Kirchgemeinden Präventionskonzepte umsetzten und dass sowohl angestellte Mitarbeitende als auch Freiwillige geschult und sensibilisiert würden. «Aus christlicher Perspektive ist die Würde des Menschen zu schützen. Es freut mich deshalb, dass in den letzten Jahren die Sensibilität für Themen von Prävention und Grenzverletzungen stark zugenommen hat.» (mr)


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