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Politik

Muss die Verfassung revidiert werden?

03.12.2020
Weil es im Kantonsratssaal aus bekannten Gründen zu eng ist, tagt die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen am kommenden Montag, 7. Dezember, in der Kirche St. Laurenzen in St.Gallen. Dabei steht die Frage im Zentrum, ob die Kirchenverfassung einer Revision bedarf.

Das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen tritt am kommenden Montag real zusammen – allerdings mit gebührendem Abstand; und darum nicht im Kantonsratssaal. Genügend Platz bietet die grösste reformierte Kirche im Kanton, die Stadtkirche St. Laurenzen in St. Gallen.

Die Verfassung ist 46-jährig
46 Jahre hat die gültige Verfassung der St.Galler Kirche auf dem Buckel. Sie ist zwar in all den Jahren schlank geblieben, doch sieht man ihr das halbe Jahrhundert ein bisschen an. Entsprechend kam in den letzten Jahren immer wieder die Frage auf, ob ihr eine Teil- oder Gesamtrevision guttun würde. Nötig wäre etwa zu klären, ob Kirchbürgerinnen und -bürger ihre Gemeindezugehörigkeit frei wählen könnten (das sogenannte Parochialprinzip) oder in Vorsteherschaften weiterhin alle gewählten Pfarrpersonen mit Stimmrecht Einsitz haben sollen. Die Frage nach einer Revision stellt der Kirchenrat nun dem Parlament. Die Synode hat zu entscheiden, ob sie den Startschuss für eine Gesamt- oder eine Teilrevision gibt – oder im Moment von einer Revision absieht.

Wohl weniger Steuereinnahmen
Neben der Verfassungsrevision befindet das Kirchenparlament über das Budget 2021. Der Voranschlag sieht bei einem Aufwand von rund 21,8 Millionen Franken einen Rückschlag von 320 000 Franken vor. Wegen der Corona-Pandemie rechnet der Kirchenrat im kommenden Jahr mit knapp 700 000 Franken weniger Steuereinnahmen. Schliesslich beantragt der Kirchenrat um zustimmende Kenntnisnahme des Etats der kantonalkirchlichen Stellen: Dieser sieht vor, in den kommenden Jahren die kantonalkirchlichen Stellen um drei Vollzeitstellen zu erhöhen.             

Wegen der Corona-Pandemie sind bei der Synode vom kommenden Montag keine Besucherinnen und Besucher zugelassen.

 

Text: kid/Ack – Foto: pd  – Kirchenbote SG, 3. Dezember 2020

 

 


Von roundabout SG-APP (Rahel Schwarz) erfasst am 14.09 2018 11:50

Danke!

Vielen Dank für die Veröffentlichung des Artikels. Wir freuen uns über jedes interessierte Mädchen, über neue Partnerorganisationen oder Workshop-Anfragen. Freundliche Grüsse Rahel Schwarz kantonale Leiterin roundabout SG-APP

Von Anja Knöpfli erfasst am 20.11 2021 20:59

Taufbestätigung

Die Kantonalkirche ist Teil der Evangelisch-Reformierten Kirche Schweiz (Abgekürzt EKS). Diese empfiehlt allen Kantonalkirchen die Taufbestätigung oder Taufferinnerung zu feiern (Kap. 4.4 in der eigenen EKS Broschüre Tsufe in evangelischer Perspektive). Es ist eine Amtshandlung sogar in der Evangelischen Landeskirche Thurgau. https://eks.marc.beta.cubetech.ch/wp-content/uploads/2019/11/biblische_aspekte_taufe_de.pdf Leider wurde mir aber die Taufbestätigung schon verweigert n der Kantonalkirche St.Gallen von einem Pfarrer dieser, da ich Bisexuell bin und es wurde kein Stellvertreter organisiert! Leider hast du anders als im Thurgau kein Recht darauf, da es nicht in der Kirchenordnung von St.Gallen vorkommt! Wer Taufbestätigung auch kennt ist die überregionale Metal Church!

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