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Politik

«Bei der Wahl ist die Haltung erkennbar»

20.10.2021
Christine Steiger erläutert, warum sie gegen die Justiz-Initiative ist.

«Das Bundesgericht wird heute durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt. Deren Gerichtskommission hat dabei verschiedene Aufgabe: Sie bereitet die Wahlen vor, sorgt dafür, dass Fachkräfte zur Wahl stehen und achtet zudem darauf, dass das Gericht hinsichtlich Sprache, Region und Parteizugehörigkeit ausgewogen besetzt ist. Das demokratische Element, dass der Souverän seine Richterinnen und Richter bestimmt, geht bei einer Auslosung verloren. Ebenso fehlt der vorgesehenen unabhängigen Fachkommission, welche die Personen für die Auslosung bestimmen soll, die demokratische Legitimation. Ausserdem ist unbedingt zu beachten, dass heute Bundesrichterinnen und -richter nach sechs Jahren wieder gewählt werden müssen. Die durch das Los bestimmten Richterinnen und Richter sollen dementgegen fünf Jahre über das gültige Rentenalter hinaus im Amt bleiben dürfen. Eine Amtsvergabe auf lange Zeit ist aber undemokratisch. Es besteht die Gefahr einer Überalterung des Gerichts oder dass man auch dann im Amt bleibt, wenn man dazu gar nicht mehr in der Lage ist. Eine Abwahl soll ja nur bei Amtsverletzungen möglich sein. Alle Kandidierenden bringen ihre (politische) Haltung mit. Bei einer Wahl ist diese Haltung auch erkennbar. Man weiss somit, wen man wählt. Beim geltenden Wahlverfahren sollten allerdings Personen, die keiner Partei angehören, besser eingebunden werden. Dennoch ist das heutige Wahlsystem um einiges besser als das Los, das völlig systemfremd ist.»


Von roundabout SG-APP (Rahel Schwarz) erfasst am 14.09 2018 11:50

Danke!

Vielen Dank für die Veröffentlichung des Artikels. Wir freuen uns über jedes interessierte Mädchen, über neue Partnerorganisationen oder Workshop-Anfragen. Freundliche Grüsse Rahel Schwarz kantonale Leiterin roundabout SG-APP

Von Anja Knöpfli erfasst am 20.11 2021 20:59

Taufbestätigung

Die Kantonalkirche ist Teil der Evangelisch-Reformierten Kirche Schweiz (Abgekürzt EKS). Diese empfiehlt allen Kantonalkirchen die Taufbestätigung oder Taufferinnerung zu feiern (Kap. 4.4 in der eigenen EKS Broschüre Tsufe in evangelischer Perspektive). Es ist eine Amtshandlung sogar in der Evangelischen Landeskirche Thurgau. https://eks.marc.beta.cubetech.ch/wp-content/uploads/2019/11/biblische_aspekte_taufe_de.pdf Leider wurde mir aber die Taufbestätigung schon verweigert n der Kantonalkirche St.Gallen von einem Pfarrer dieser, da ich Bisexuell bin und es wurde kein Stellvertreter organisiert! Leider hast du anders als im Thurgau kein Recht darauf, da es nicht in der Kirchenordnung von St.Gallen vorkommt! Wer Taufbestätigung auch kennt ist die überregionale Metal Church!

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