Logo
Kirche

Ein Jahr nach dem ERG-Entscheid

«Junge Menschen in der Kirche» – wie es weitergeht

24.11.2021
In den nächsten drei Jahren erarbeitet die St. Galler Kirche ein Konzept, wie sie junge Menschen begleitet. Auf Wunsch der Synode gibt es dazu eine breite Diskussion.

Welchen Raum haben junge Menschen in der Kirche? Wie werden sie begleitet? Nach dem Entscheid der St. Galler Regierung, das Fach ERG (Ethik, Religionen, Gemeinschaft) nur noch durch die Schule erteilen zu lassen, ist in diesen Fragen einiges in Bewegung geraten.

Ein erster Vorschlag des Kirchenrates zur Revision der Kirchenordnung wurde an der Sommersynode 2021 zurückgewiesen. Der Synode ging die Revision zu schnell. Sie wünschte sich eine vertiefte Diskussion. Deshalb wurde nach der Synode an einem runden Tisch eine Auslegeordnung erstellt. Nun hat der gewünschte Diskussionsprozess Konturen erhalten.

Diskussion mit allen Beteiligten

Bis im Frühjahr 2023 soll es eine Aussprachesynode und thematische Kapiteltagungen geben. Daneben werden regionale Workshops Freiwillige, Mitarbeitende, Mitglieder der Kirchenvorsteherschaft und Synodale zusammenbringen. Und nicht zuletzt sollen auch Kinder, Jugendliche und Eltern beim Prozess mitwirken. Um fünf Fragestellungen wird sich die Diskussion drehen:

1) Welche Ziele und welche Vision verfolgt die
Kirche bei der Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen?

2) An welchem Ort und in welcher Form
vermittelt die Kirche religiöse Bildung?

3) Welche Rolle spielt die Konfirmation und
welche Bedeutung hat die Taufe?

4) Wie können Familien sich beteiligen?

5) Was wird dabei kantonal geregelt und was
auf der Ebene der Kirchgemeinden?

Übergangsordnung nötig

An den Austausch schliesst sich dann ab dem Sommer 2023 das ordentliche synodale Verfahren an: mit einer kirchenrätlichen Vorlage, der Vernehmlassung und zwei Lesungen in den Synoden von 2024. Geht alles nach Plan, tritt das neue Konzept «Junge Menschen in der Kirche» im Sommer 2025 in Kraft. Bis dahin legt der Kirchenrat der Synode eine Übergangsordnung vor. Sie orientiert sich an den schon in diesem Jahr geltenden Regelungen.

Text: Klaus Fischer, Projektstelle Junge Menschen in der Kirche | Foto: zVg – Kirchenbote SG, Dezember 2021

 

Möchten Sie sich an der Diskussion beteiligen?

So bleiben Sie auf dem Laufenden in der Diskussion zum Konzept «Junge Menschen in der Kirche»:

Newsletter: ref-sg.ch/newsletter

Übergangsordnung im Synodalamtsblatt: ref-sg.ch/synode


Von roundabout SG-APP (Rahel Schwarz) erfasst am 14.09 2018 11:50

Danke!

Vielen Dank für die Veröffentlichung des Artikels. Wir freuen uns über jedes interessierte Mädchen, über neue Partnerorganisationen oder Workshop-Anfragen. Freundliche Grüsse Rahel Schwarz kantonale Leiterin roundabout SG-APP

Von Anja Knöpfli erfasst am 20.11 2021 20:59

Taufbestätigung

Die Kantonalkirche ist Teil der Evangelisch-Reformierten Kirche Schweiz (Abgekürzt EKS). Diese empfiehlt allen Kantonalkirchen die Taufbestätigung oder Taufferinnerung zu feiern (Kap. 4.4 in der eigenen EKS Broschüre Tsufe in evangelischer Perspektive). Es ist eine Amtshandlung sogar in der Evangelischen Landeskirche Thurgau. https://eks.marc.beta.cubetech.ch/wp-content/uploads/2019/11/biblische_aspekte_taufe_de.pdf Leider wurde mir aber die Taufbestätigung schon verweigert n der Kantonalkirche St.Gallen von einem Pfarrer dieser, da ich Bisexuell bin und es wurde kein Stellvertreter organisiert! Leider hast du anders als im Thurgau kein Recht darauf, da es nicht in der Kirchenordnung von St.Gallen vorkommt! Wer Taufbestätigung auch kennt ist die überregionale Metal Church!

Kommentar erstellen