News aus dem Kanton St. Gallen

Barrierefreier Zugang zum Glauben

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23.04.2018
Menschen mit Beeinträchtigungen benötigen besondere Aufmerksamkeit im Religionsunterricht. Doch es fehlt an Fachwissen und Personal. Eine Wegleitung zum Heilpädagogischen Religionsunterricht soll den Gemeinden nun helfen.

Bereits seit einigen Jahren fordern heilpädagogische Katechetinnen und Katecheten eine Zusammenstellung von Richtlinien zum Heilpädagogischen Religionsunterricht HRU. Ausschlaggebend waren schwankende Schülerzahlen. Während einige Gemeinden jedes Jahr Schülerinnen oder Schüler im heilpädagogischen Regelunterricht haben, sehen sich andere Gemeinden nur alle paar Jahre mit den Fragen zum HRU konfrontiert. Eine Dokumentation soll die gängige Praxis festhalten und den Gemeinden eine Hilfestellung bieten. Eine Kommission aus den beiden Fachstellen «Religionsunterricht» der Evangelischen und der Katholischen Landeskirchen Thurgau hat diesem Wunsch nun entsprochen und die «Wegleitung Heilpädagogischer Religionsunterricht» erarbeitet.


Dreistufig integrieren


Die Wegleitung richtet sich in erster Linie an die Ressortverantwortlichen «Religionsunterricht / Katechese» der Kirchgemeinden, aber auch Eltern finden darin Antworten. Neben wichtigen Kontakten, Richtlinien, gesetzlichen Grundlagen und Kommunikationsmassnahmen erläutert die Wegleitung ein dreistufiges Integrationsmodell für Gemeinden. Es wurde von Hansruedi Vetsch, Pfarrer in Frauenfeld und Mitglied der Wegleitungskommission, an-geregt. «Der Wunsch aller Beteiligten ist es, dass Kinder und Jugendliche in der eigenen Kirchgemeinde integriert werden», beschreibt Vetsch die erste Stufe. Doch das sei nicht immer möglich. Einige Behinderungen könnten Gemeinden überfordern. «Deshalb werden in einem zweiten Schritt einige Pfarrpersonen speziell geschult und anschliessend regional eingesetzt, um die Gemeinden zu unterstützen.» Als dritte Stufe folge eine mögliche Integrierung der Schülerin oder des Schülers in eine andere Gemeinde oder Institution, die auf Menschen mit starker Beeinträchtigung spezialisiert ist.


Besondere Betreuung notwendig


Der Heilpädagogische Religionsunterricht richte sich an Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Förderbedarf, sagt Hansruedi Vetsch. Die Beeinträchtigungen der Teilnehmer seien sehr unterschiedlich und könnten kognitiv, cerebral, körperlich oder im Bewusstsein sein. «Die Schülerinnen und Schüler werden gezielt von heilpädagogischen Religionslehrerinnen unterrichtet und von Therapeutinnen gefördert.» Ziel des Unterrichts sei, dass den Kindern und Jugendlichen Themen des christlichen Glaubens nähergebracht würden. Dabei ist von den heilpädagogischen Katecheten viel Einfallsreichtum und Kreativität gefordert: «Für einige Kinder mit schweren Beeinträchtigungen oder Behinderungen ist es nötig, Themen stark zu elementarisieren und in einzelne Sinneinheiten aufzuteilen», erklärt Hansruedi Vetsch. Nur so könne der Glaube individuell am besten vermittelt werden.


Die Dokumentation «Wegleitung Heilpädagogischer Religionsunterricht» kann auf www.evang-tg.ch (Downloads – Kirche, Kind und Jugend) heruntergeladen werden.

 

(30. April 2018, Text: Pascal Häderli, Bild: zVg)

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