News aus dem Kanton St. Gallen
Wahlen 2026

Alles beim Alten im Kirchenrat?

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23.09.2025
Der St. Galler Kirchenrat ist vergleichsweise alt — an Amtsjahren und an Lebensjahren. Bringen die anstehenden Gesamterneuerungswahlen frischen Wind ins Gremium?

Im Juni 2026 stehen Gesamterneuerungswahlen des Kirchenrats an, der Exekutive der St. Galler Kantonalkirche. Schaut man nur die reinen Zahlen an, so wäre Erneuerung durchaus angebracht: 15 Jahre sind die Kirchenrätinnen und -räte dann durchschnittlich im Amt – dreimal so lang wie die St. Galler Regierung. Auch in Lebensjahren ist der Kirchenrat im Schnitt zehn Jahre älter als die Regierung.

Ein oder zwei Vakanzen

Kirchenrätin Antje Ziegler hat bereits bekannt gegeben, nicht mehr zur Wahl anzutreten. Ihr Amtskollege Heiner Graf schreibt auf Anfrage, dass er sich gerne für eine weitere vierjährige Amtszeit zur Verfügung stelle, aber offen für einen Wechsel sei, wenn «eine jüngere Person die Kantonalkirche in meinem Ressort aktiv gestalten möchte».

Die übrigen Mitglieder streben eine Wiederwahl an, wie sie auf Anfrage mitteilen. Er werde voraussichtlich Ende 2029 pensioniert, schreibt Kirchenratspräsident Martin Schmidt. «Das bedeutet, dass ich fast die ganze Amtsdauer noch tätig sein kann und somit auch die gute Gelegenheit besteht, den Revisionsprozess der Kirchenverfassung zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.» Auch Sven Hoppisch, jüngstes Kirchenratsmitglied und seit 2022 im Amt, tritt nochmals an.

Rücktritte während Legislatur

Kirchenrätin Annina Policante und die Kirchenräte Heinz Fäh und Urs Noser wollen sich der Wiederwahl stellen, danach aber bereits nach ein bis zwei Jahren zurücktreten. Sie begründen dies mit laufenden Prozessen in ihren Ressorts. Noser schreibt zudem, dass dadurch ein «gestaffelter Wechsel» möglich sei. Dem schliesst sich der Gesamtkirchenrat in einer gemeinsamen Stellungnahme an: Es sei ihm ein Anliegen, «dass nicht alle Kirchenrätinnen und -räte gleichzeitig zurücktreten». Zudem glaube er, so die Stellungnahme, dass die langjährige Erfahrung ein Vorteil sei.

Somit sind ein bis zwei Kirchenratssitze neu zu besetzen. Zudem können neu Kandidierende auch ohne Vakanz zur Wahl antreten. Interessierte melden sich in der Regel im Vorfeld beim Vorsynodepräsidium ihres Kirchenbezirks. Zwingend ist das aber nicht. Gewählt wird an der Synode vom 29. Juni 2026.

Weitere Infos

Interessierte können sich an das Präsidium ihrer Vorsynode wenden. Wählbar sind erwachsene Mitglieder der Reformierten Kirche mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen.

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