News aus dem Kanton St. Gallen

Nur die Spitze der Spitze des Eisbergs

von Reto Wäler
min
20.10.2026
Statistisch gesehen, sitzt in jedem Kurs jemand, der von Missbrauch betroffen ist. Das sagt Markus Ramm, Beauftragter Persönlichkeitsschutz der St. Galler Kantonalkirche. Alle Angestellten und Behördenmitglieder der Kantonalkirche und der Kirchgemeinden müssen eine Schulung zum Schutz der persönlichen Integrität besuchen. Er erklärt, warum. Der erste Kurs fand am 19. Oktober statt, weitere folgen.

Im Sommer 2025 verabschiedete der Kirchenrat der reformierten Kantonalkirche St. Gallen das «Rahmenpräventionskonzept Schutz der persönlichen Integrität». Die Kurse sind eine Folge davon. Pfarrer Dr. Markus Ramm hat sie konzipiert und leitet sie. Er ist seit 2018 in der Kantonalkirche für Gemeindeentwicklung zuständig. Zuvor führte er in Graubünden über zehn Jahre in Teilzeit das gleiche Amt und das Ressort Jugend. Daneben teilte er sich mit seiner Frau unterschiedliche Pfarrstellen.

Markus Ramm, diese Kurse sind auch eine Folge der Missbrauchsfälle, die ab 2022 in der kath. Kirche Schweiz und der evang. Kirche Deutschland aufgedeckt wurden. Ist nun der grösste Teil bekannt, oder kennen wir nur die Spitze des Eisbergs?
Wir kennen nur die Spitze der Spitze des Eisbergs. Das zeigen Dunkelfeld-Studien und Untersuchungen aus anderen Kirchen auf. Allerdings wurden bisher wenig Daten erhoben. Derzeit läuft eine Studie der Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz. Sie wird ihre Ergebnisse im Sommer 2028 vorlegen (siehe Anhang: Studie soll Licht ins Dunkel bringen). Statistisch betrachtet, wird in jedem unserer Kurse eine Person sitzen, die von Missbrauch betroffen ist. 

Wie viele Personen nehmen an den eintägigen Schulungen teil?
Kurz vor Anmeldeschluss haben wir rund 780 Anmeldungen, zur Zielgruppe gehören 1000 Personen. Die Einladungen wurden über die Kirchgemeinden verteilt. 

Gilt die Schulungspflicht auch für Freiwillige in den Kirchgemeinden oder nur für Angestellte und Behördenmitglieder?
Sie gilt auch für Freiwillige mit besonderem Auftrag, die nicht in einem Pensum angestellt sind, etwa im Besuchsdienst oder als Lagerleitende. Diese sind in der Zielgruppe nicht eingerechnet. Wir werden sie 2027 aufbieten. Wie viele es sein werden, wissen wir noch nicht. 


Rund 80 Prozent meldeten sich an. Sind sie damit zufrieden? Gab es Reaktionen?
Ich werte 80% als Erfolg. Es gab positive Reaktionen von Leuten, die schon darauf gewartet hatten, dass wir etwas in diesem Rahmen anbieten. Personen mit wenig Zeit fragten, warum die Schulung mit rund sieben Stunden so umfangreich sei. Man kann sie wahlweise mit einem Morgen- und einem Nachmittagsblock oder mit einem Nachmittags- und einem Abendblock besuchen. 

Solche Massnahmen folgten auf Umfragen zu Missbräuchen. Gehen andere Kantonalkirchen ebenso weit oder ist St. Gallen Vorreiter?
Ganz klar Vorreiter. Wir hatten bereits vor 25 Jahren ein Reglement. Aufgrund der neuen Erkenntnisse wurde nun modernisiert. Schulungen sind heute Standard. Andere Landeskirchen haben sie schon länger eingeführt.

Was sind die Hauptthemen im Kurs?
Wir sensibilisieren für das Thema Grenzverletzung. In einem zweiten Schritt geht es darum, was ich zum Schutz anderer beitragen kann, und natürlich, wie ich mich selber schütze. Zudem stellen wir die Instrumente vor, die es in der Kirchgemeinde und der Kantonalkirche gibt. Ein solches Instrument ist diese Schulung, ein anderes die Meldestelle, die im Rahmen des Präventionskonzepts geschaffen wurde und seit letztem Herbst in Betrieb ist. Das Konzept folgt der Logik: Vorsorge, Intervention und, falls etwas passiert ist, Nachsorge. Das heisst, dass Betroffene, aber auch Menschen aus ihrem Umfeld gut betreut werden und beispielsweise psychologische Hilfe erhalten. Die Meldestelle hat die Aufgabe, meldende Personen zu beraten und begleiten und, wenn nötig, jene Stellen einzuschalten, die den Schutz von Personen sicherstellen können.

Was versprechen Sie sich von den Schulungen?
Verschiedenes: Die Teilnehmenden sollen für Grenzverletzung, Machtmissbrauch und Gewalt sensibilisiert werden, indem wir aufzeigen, wie sich das innerhalb der Kirche abspielt. Leichtere Grenzfälle sollen sicht- und besprechbar werden. Wenn mir jemand bei der Begrüssung zu nahe kommt, soll man das sagen können. Ziel ist eine Umgangskultur, die verhindert, dass es überhaupt zu schweren Fällen kommt.

Diese Schulungen müssen alle vier Jahre wiederholt werden. Warum?
Nicht im gleichen Format. Es geht um neu gewonnene Erkenntnisse, Rückmeldungen aus der Praxis und um offene Fragen. Ein halber Tag sollte dafür aber reichen.

Studie soll Licht ins Dunkel bringen

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) lässt derzeit eine wissenschaftliche Studie zu sexuellem und spirituellem Missbrauch durchführen.

Die Untersuchung berücksichtige die föderale Struktur der reformierten Kirchen in der Schweiz sowie die unterschiedlichen kirchlichen und staatskirchenrechtlichen Rahmenbedingungen, schreibt die Pressestellle der EKS. Vorgesehen sind unter anderem Interviews mit betroffenen Personen, Angehörigen und kirchlichen Mitarbeitenden, Experten-Interviews, die Analyse institutioneller und historischer Einzelfälle sowie Fokusgruppen. Die Beteiligung betroffener Personen erfolgt freiwillig, vertraulich und traumasensibel. Die EKS schreibt weiter: «Die Studie soll die unabhängige wissenschaftliche Aufarbeitung von sexuellem und spirituellem Missbrauch im Kontext der evangelisch-reformierten Kirche Schweiz ermöglichen.» Sie mache die Erfahrungen und Perspektiven von betroffenen Personen und ihres Umfelds sichtbar, untersuche institutionelle und strukturelle Faktoren und frage nach dem Zusammenhang von sexuellem und spirituellem Missbrauch. 

Ergebnisse werden im Frühjahr 2028 publiziert
Auf dieser Grundlage sollen evidenzbasierte Empfehlungen für Prävention, Intervention, Anerkennung und Aufarbeitung entwickelt werden. Mit der Studie beauftragt wurde ein Forschungskonsortium der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), Hochschule für Soziale Arbeit, und der Haute école de travail social Lausanne (HETSL). Die EKS schreibt weiter, eine Begleitgruppe unterstütze das Projekt beratend und stelle den Zugang zu relevanten kirchlichen Kontexten und Unterlagen, soweit möglich, sicher. Die Begleitgruppe nehme keinen Einfluss auf die wissenschaftlichen Ergebnisse. 

Die Studie begann im Oktober 2026. Es ist die erste dieser Art. Der definitive Studienbericht soll im Frühjahr 2028 eingereicht und anschliessend öffentlich präsentiert werden. 

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