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Wirtschaft

17. September 2017: Bettagsmandat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen

Nicht Geld sorgt vor, sondern Gott

21.08.2017
Anhand des Fünflibers hat sich die St. Galler Kirchenrätin Barbara Damaschke-Bösch Gedanken zum Bettag gemacht.

Auf dem Fünfliber ist ein Alphirt abgebildet. Markant seine Gesichtszüge, fest der Blick. Auf der Alp, so erzählte mir ein Senn, erlebe er Gottes Glanz in seiner Schöpfung – besonders stark und immer wieder neu. Dies führe ihn zu einem Leben aus und in Dankbarkeit. In diesem Sinne feiern wir Danktag.

Woran Du dein Herz hängst, ist dein Gott
Auf der Kehrseite des Fünflibers umranken Edelweiss- und Alpenrosenzweige das Schweizerkreuz, ergänzt mit dem Geldwert: fünf Franken. In der Mitte steht das Kreuz. Es weist auf Christus hin und zeigt so auf, dass Geld Wert hat, aber kein Wert an sich ist. Um gemeinsame tragende Werte müssen wir in Politik, Gesellschaft und Kirche stets neu ringen. Wenn zu vieles allein durch Geld bestimmt wird, ist es Zeit für Busse. So mahnt der Fünfliber zur täglichen Umkehr zu Gott, ganz im Sinne Martin Luthers, der vor 500 Jahren seine 95 Thesen mit dem Aufruf zur Busse beginnen liess und einwarf: «Woran du nun dein Herz hängst und worauf du dich verlässt, das ist eigentlich dein Gott.» Wir feiern Busstag im Blick auf das, was uns wertvoll ist.

«Der Fünfliber ruft gerade im Blick auf die Reformation zur Freiheit auf, vor Gott und im Staat.»

Die Münze zeigt uns den Weg
Und wir feiern Bettag. Das Wort «Fünfliber» ist angelehnt ans Französische «livre», «Pfund» und «Buch» bedeutend. Die Münze zeigt gewichtig den Weg zum Leben, denn im Buch der Bücher finden wir Antwort auf Fragen, Halt im Glauben sowie Hoffnung für das Kommende. An Gott dürfen wir uns halten. Denn: «Die Weisungen des Ewigen sind Wahrheit, allesamt sind sie gerecht. Kostbarer sind sie als Gold, als viel feines Gold.» (aus Ps 19).

Die Botschaft der Bibel ist politisch im Ursinn
Das Wort Gottes ist wertvoll und benötigt Auslegung – in reformierter Freiheit, die im «Fünfliber» anklingt. Denn das Wort «liber» bedeutet auch: frei. Der Fünfliber ruft gerade im Blick auf die Reformation zur Freiheit – vor Gott (innerhalb seiner Weisungen) und im Staat (innerhalb dessen Gesetze). Diese Freiheit fordert heraus und erfordert, dass wir darüber nachdenken, wie unser Staat gestaltet sein soll. Die Botschaft der Bibel ist politisch im Ursinn des Wortes. Denn sie hat mit der Beziehung zu Gott und dem Zusammenleben der Menschen zu tun.

Nicht Geld, Gott sorgt vor
Wir alle sind aufgefordert und eingeladen, mitzureden, mitzugestalten und mitzutragen. Auf der Grundlage von Bildung und im Rahmen jener Freiheit, die gegen Fanatismus und gegen jede Verhetzung Andersdenkender eintritt.

«Gott wird vorsehen», heisst es auf dem Rand des Fünflibers: dominus providebit. Dies sagt Abraham, der Urvater des Glaubens, voller Vertrauen zu seinem Sohn Isaak (Gen 22, 13). Auch wenn «Vorsorge» an Geld denken lässt. Es ist nicht der Fünfliber, der vorsorgt, sondern Gott. Er sorgt wie ein Alphirt für seine Herde.

 

Text: Kirchenrätin und Pfarrerin Barbara Damaschke-Bösch, Hemberg | Foto: Katharina Meier  – Kirchenbote SG, September 2017

 

Der Bettag und seine Geschichte

Der Dank-, Buss- und Bettag ist der erste vom Staat angeordnete Feiertag. Lange blieb er der einzige. Seit dem 1. Juli 1994 ist auch der Nationalfeiertag gesamtschweizerisch arbeitsfrei.

Aus dem Judentum hervorgegangen
Die Buss- und Bettage des Christentums sind aus der Praxis des Judentums hervorgegangen. In Notzeiten des Spätmittelalters tauchten Buss- und Dankfeiern als Gegenstand eidgenössischer Tagsatzungen auf. Die Tradition des «Grossen Gebets der Eidgenossen» ist erstmals 1517 schriftlich überliefert. Obrigkeiten reformierter Orte legten im 16. Jh. anlässlich von Pestzügen und Teuerungen wöchentlich oder monatlich Buss- und Bettage fest (Basel 1541, St. Gallen 1639), die später häufig mit Fastenübungen und Kollekten für Not leidende Glaubensgenossen verbunden wurden. 

Dreissigjähriger Krieg
Die evangelische Tagsatzung (1639) beschloss – während des Dreissigjährigen Kriegs, der die Busspraxis allgemein stark beeinflusst hat, – aus Dankbarkeit für die bisherige Bewahrung die Einführung eines alljährlichen Bettags. 1643 vereinbarten auch die katholischen Stände, Bettage anzuordnen. Im Juli 1796 beschloss die gemeineidgenössische Tagsatzung angesichts der drohenden Revolution, den Bettag am 8. September 1796 erstmals als allgemeine eidgenössische Festfeier durchzuführen. Der Bettag überdauerte Helvetik, Mediation und Restauration, wenn auch von Katholiken und Reformierten an verschiedenen Tagen begangen. In der Regeneration legte die Tagsatzung am 1.8.1832 den Bettag für alle Kantone auf den dritten Sonntag im September fest. 

Bettagsmandate
Die Anordnung des Eidg. Dank-, Buss- und Bettags blieb auch im Bundesstaat seit 1848 Sache der Kantone bzw. der reformierten kantonalen Oberbehörden und der katholischen Bistümer. Zunächst erliessen die Kantonsregierungen Bettagsmandate, die aus religiöser Sicht auf die aktuellen geistigen, sittlichen, aber auch politischen, wirtschaftlichen und sozialen Themen eingingen. Seit dem 2. Vatikanischen Konzil wird der Bettag als ökumenischer Festtag begangen. 

Quelle: Victor Conzemius – HLS 2015.