News aus dem Kanton St. Gallen

Kirchen stärken Religionsunterricht

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25.03.2016
THURGAU. Der kirchliche Unterricht soll bewusst gefördert werden. Dies sei gerade auch im Rahmen des neuen Lehrplans 21 nötig, sagt Kirchenrätin Ruth Pfister. Denn: «Es ist eine grosse Chance, wenn unsere christlichen Wurzeln an der Schule eine Selbstverständlichkeit bleiben.»

Von Roman Salzmann

«Mit gutem kirchlichen Unterricht können wir das Image und die Zukunft der Landeskirche positiv prägen», ist Ruth Pfister überzeugt. Sie ist beim Thurgauer Kirchenrat für das Ressort Kirche, Kind und Jugend zuständig.

Konfessioneller Unterricht bleibt

Fragen rund um den Lehrplan 21 werden auch in kirchlichen Kreisen intensiv diskutiert. Die spezifischen kantonalen Bestimmungen sollen diesen Frühling im Thurgau in die Vernehmlassung kommen. Deshalb haben sich der Evangelische und der Katholische Kirchenrat des Kantons Thurgau schon frühzeitig in einem Schreiben an die Kirchgemeinden gewandt, um ihnen die Stellung des kirchlichen Religionsunterrichts im Zusammenhang mit dem Lehrplan 21 zu erklären. Die Kirchenräte betonen, dass der konfessionelle Unterricht weiterhin an den Schulen erteilt werden kann, was in einer regierungsrätlichen Verordnung bereits geregelt ist. Der erst kürzlich eingeführte Lehrplan der Evangelischen Landeskirche Thurgau für Religionsunterricht erfahre somit in absehbarer Zeit keine Veränderungen, so Pfister.

Jugendarbeit profitiert

Der Religionsunterricht sei in den Gemeinden unterschiedlich ausgeprägt, sagt Pfister. In ländlichen Gebieten, wo es einen eher hohen Anteil an Evangelischen gibt, sei die Herausforderung eine ganz andere als in Städten, wo der Anteil Andersgläubiger zunehme. Einerseits macht sie deshalb deutlich, dass es umständlicher werde, den Unterricht zu organisieren. Deshalb sei in einzelnen grösseren Gemeinden auf Blockunterricht umgestellt worden – zum Beispiel mit Themennachmittagen. Andererseits spüre sie, dass in der immer mehr individualisierten Gesellschaft die Beziehungsebene wieder mehr beachtet werden müsse, denn: «Die kirchliche Kinder- und Jugendarbeit profitiert direkt von den Beziehungen, die im Religionsunterricht geknüpft werden können. Damit können wir Kinder schon früh erreichen und verhindern helfen, dass Wissen über den christlichen Glauben verloren geht.» Es sei ihr im Einklang mit der Kirchenordnung deshalb ein grosses Anliegen, dass der kirchliche Unterricht weiterhin – wenn immer möglich – an den Schulen erteilt werden könne.

Privileg und Verpflichtung zugleich

Der Religionsunterricht sei Ausdruck unserer Kultur und Identität: «Wir leben in einem christlichen Land und sollen zu unseren christlichen Wurzeln stehen, die massgeblich zur gu- ten Entwicklung von Bildung, Gesellschaft und Wirtschaft beigetragen haben.» Es sei deshalb nicht nur ein Privileg, sondern gar eine Verpflichtung, das christliche Gedankengut im Un- terricht auch nachfolgenden Generationen weiterzuvermitteln – unabhängig der Diskussionen rund um den neuen Lehrplan.

Die Qualität des vielfältigen kirchlichen Unterrichts müsse weiterhin hoch bleiben, deshalb werde beispielsweise diesen Herbst ein neuer, kantonaler Ausbildungsgang für evangelische Religionslehrpersonen lanciert: Er befähigt Religionslehrpersonen auf der Primarstufe, auch auf der Sekundarstufe Religionsunterricht zu erteilen. Für die Zukunft mache man sich gemeinsam mit anderen evangelischen Kantonalkirchen und auch der katholischen Landeskirche intensiv Gedanken, wie man die Stärken des kirchlichen Unterrichts mit verschiedenen zielgerichteten Ausbildungen oder Partnerschaften weiter entwickeln kann. Es sei nötig, so Pfister, dass immer wieder neue, auch jüngere Lehrpersonen gefunden werden. Die Laufbahn von Religionslehrpersonen und der Unterricht sollen auch langfristig attraktiv bleiben: «Es lohnt sich zu investieren, denn Religionsunterricht ist eine wichtige Kernaufgabe der Landeskirchen.» 

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