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Kirchenratswahl: Folgt Hegelbach auf Ziegler?

von Stefan Degen
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02.06.2026
Wenn sich an der Ausgangslage nichts mehr ändert, wird die Synode Christina Hegelbach als Nachfolgerin von Antje Ziegler in den Kirchenrat wählen und die bisherigen Kirchenräte bestätigen. Überraschungen sind aber immer noch möglich.

Am 29. Juni tagt das Parlament der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen. Die Synode steht im Zeichen der Gesamterneuerungswahlen: Diverse Gremien müssen für die Amtsdauer 2026 – 2030 neu bestellt werden. Das wichtigste: der Kirchenrat, die Exekutive der St. Galler Kantonalkirche. 

Eine Vakanz, eine Kandidatur – weitere Rücktritte angekündigt

Sechs Bisherige treten zur Wiederwahl an: Martin Schmidt als Präsident, Heiner Graf, Heinz Fäh, Annina Policante, Urs Noser und Sven Hoppisch. Kirchenrätin Antje Ziegler tritt nicht mehr zur Wiederwahl an. Neu kandidiert Christina Hegelbach. Die 51-Jährige ist Geschäftsführerin der Kirchgemeinde Tablat-St. Gallen und Präsidentin der Kirchenbote-Kommission, die im Auftrag der Synode den «Kirchenboten» herausgibt. Weitere Kandidaturen sind bis jetzt nicht bekannt. Es sind aber auch spontane Kandidaturen möglich. Fäh, Policante und Noser hatten gegenüber dem «Kirchenboten» die Absicht bekräftigt, nach der Wahl ihr Amt noch ein bis maximal zwei Jahre auszuüben und dann zurückzutreten.

Kandidierende gesucht

Falls Hegelbach in den Kirchenrat gewählt wird, wird sie ihr bisheriges Amt als Präsidentin der Kirchenbote-Kommission aufgeben. Und auch Rita Dätwyler, Präsidentin der Geschäftsprüfungkommission, wird nicht mehr zur Wiederwahl antreten. Für beide Positionen waren bis Redaktionsschluss noch keine Kandidaturen bekannt.

Rechnung besser als budgetiert

Neben diversen weiteren Wahlen sind die Jahresrechnungen 2025 der Kantonalkirche und des «Kirchenboten» traktandiert. Beide schliessen – besser als budgetiert – mit einem leichten Plus ab: erstere mit knapp CHF 200 000, letztere mit rund CHF 11 000. Weiter befasst sich die Synode in zweiter Lesung mit dem Reglement für den Dienst der Religionslehrpersonen. Kontroversen sind hierbei nicht zu erwarten.

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