St. Galler Kirche leistet Hilfe
So wird beispielsweise ein Projekt von Mission 21 zur Ernährungssouveränität in Bolivien und Peru mit 30 000 Franken gefördert. FĂĽr die UnterstĂĽtzung verfolgter Christen und anderer diskriminierter Minderheiten erhält CSI Schweiz 10 000 Franken oder «Solidarität mit der Welt» wird mit 15 000 Franken unterstĂĽtzt fĂĽr Projekte zur Befähigung von Menschen mit Sehbehinderung in Benin und zur Stärkung von Frauen im Westjordanland.Â
Jährlich 350 000 Franken
Aus dem Fonds der Entwicklungszusammenarbeit Ausland kann die Kantonalkirche Projekte in Ländern des Südens unterstützen. Dazu stehen jährlich jeweils rund 350 000 Franken zur Verfügung. Die Kommission «Weltweite Kirche» beurteilt die Projekte und legt sie dann dem Kirchenrat zur Gutheissung oder Ablehnung vor.
Humanitäre Zugangswege
Der Kirchenrat hat zudem der Mitfinanzierung eines Pilotprojektes für humanitäre Zugangswege für vulnerable Flüchtlinge zugestimmt. Seit Februar 2023 sind Vertreterinnen von Kirchen, kirchlichen Organisationen und Akteuren der Zivilgesellschaft (z.B. UNHCR Schweiz oder HEKS) daran, ein Projekt zu entwickeln, das es Flüchtlingen, die besonderen Schutz benötigen, ermöglicht, in die Schweiz einzureisen, hier untergebracht und begleitet zu werden. Vorerst ist ein Start mit 20 bis 30 Geflüchteten in den Aufnahmeorten Luzern und Genf geplant. Bei einer späteren Weiterführung wird sich das Programm auf weitere Kantone ausdehnen. Die Luzerner und Berner Kirchen haben einer Finanzierung zugestimmt. Der St. Galler Kirchenrat spricht 20 000 Franken für das Projekt – unter der Auflage, dass sich auch der kath. Konfessionsteil des Kantons St. Gallen daran beteiligt.
Spesenverzicht für die Gassenküche St. Gallen
Die Gelder aus dem Spesenverzicht sollen 2025 der Gassenküche St. Gallen zugutekommen. Dies hat der Kirchenrat an seiner Sitzung im November entschieden. Die Gassenküche steht in erster Linie Menschen mit Alkohol-, Drogen- oder Verhaltensproblemen offen. Nebst der Verpflegung bietet die Gassenküche auch Unterstützung und Arbeitsmöglichkeiten an. Sie finanziert sich durch Spendengelder, Naturalspenden von Privatpersonen, Firmen, kirchlichen Institutionen und Organisationen sowie durch die Essenseinnahmen. Für Sitzungen in kantonalkirchlichen Gremien und Kommissionen werden die Mitglieder entschädigt. Wer darauf verzichtet, spendet das Geld einer Organisation, die der Kirchenrat alljährlich neu bestimmt.
St. Galler Kirche leistet Hilfe