«Ich sehe mich bei der Gesamtrevision der Kirchenverfassung als Prozessbegleiter, etwa im Bereich der internen Kommunikation oder der Klärung von Rollen und Zuständigkeiten», sagt Martin Peier. Die Führung und Verantwortung liege beim Kirchenrat. Anfang Oktober hat er seine neue Aufgabe übernommen. Martin Peier ist Theologe. Während dreizehn Jahren war er Radio- und Fernsehbeauftragter der Reformierten Medien, anschliessend übernahm er die Projektleitung des Reformprozesses der reformierten Landeskirche Kanton Zürich. Heute ist er als selbständiger Kommunikations- und Strategieberater tätig.
Aufwand unterschätzt
Roland Plattner hat als Projektkoordinator die Gesamtrevision der St.Galler Kirchenverfassung auf den Weg gebracht. Dabei konnte der Jurist Erfahrungen aus seiner bisherigen Tätigkeit einbringen. Er leitete bereits den Verfassungsprozess der Reformierten Kirche Baselland. Nach knapp einem Jahr zieht er sich nun aus der Projektleitung zurück. Er habe den Aufwand etwas unterschätzt, sagt er, auch wegen der Distanz zu seinem Wohnort im Baselbiet.
Vier Projektteams
Der Prozess zur Gesamtrevision ist im Fahrplan. Vier Projektteams sind momentan an der Arbeit und entwickeln für ihre Bereiche inhaltliche Vorschläge. Ihre Themen sind «Berufe, Dienste und Ämter»; «Kirchliches Leben»; «Struktur und Finanzen» sowie «Rechtssetzung». Die Vorschläge der Teilprojektgruppen werden ab dem kommenden Frühjahr in den Kirchgemeinden und Berufsverbänden diskutiert. Aus den Ergebnissen entsteht dann ein Verfassungsentwurf, der in breite Vernehmlassung geht. (ref.sg/red)
Verfassungsreform: Berater ausgewechselt