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Polit-Forum Bern

Konzernverantwortungsinitiative: Hat die Kirche kalte Füsse bekommen?

von Stefan Degen
min
23.10.2026
Sechs Jahre nach der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative fand in Bern eine Debatte über deren Neuauflage statt. Es zeigte sich: Die Fronten sind dieselben wie damals – nur die Kirchen halten sich diesmal zurück.

Am 20. Oktober luden das Polit-Forum Bern und die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) zur Debatte über die neue Konzernverantwortungsinitiative (KVI). Für die Befürworter sprachen Karolina Frischkopf, Direktorin des kirchlichen Hilfswerks Heks, und EVP-Nationalrat Marc Jost, für die Gegner Alexander Keberle vom Wirtschaftsverband Economiesuisse und Jo Mosimann von den Jungfreisinnigen. Moderiert wurde die Debatte von SRF-Bundeshausredaktor Rafael von Matt.

Dabei zweifelten auch die Gegner nicht an den guten Absichten hinter der Initiative. «Niemand, der bei Vernunft ist, findet Menschenrechtsverletzungen etwas Gutes», sagte Keberle. Aber gut gemeint sei nicht immer auch gut gemacht: «Die Initiative richtet mehr Schaden an, als dass sie Gutes bewirkt.» Als Beispiel nannte er die EU-Entwaldungsverordnung, die nicht Teil der KVI ist. Deren Regeln seien für Kaffeebauern in Äthiopien so kompliziert, dass sie ihre Ernte nun nach China verkauften. «Und China kümmert sich einen Deut um den Schutz vor Entwaldung in Äthiopien», so Keberle.

 

Das will die Initiative

Die neue KVI orientiert sich an der EU-Lieferkettenrichtlinie, deren Anforderungen die EU seither allerdings wieder deutlich abgeschwächt hat. Die Initiative will Unternehmen mit Sitz in der Schweiz haftbar machen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden – auch im Ausland. Die zweite Auflage der KVI ist enger gefasst als die erste. Sie betrifft nur Konzerne ab 1000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Franken Umsatz und schliesst eine Haftung für Zulieferfirmen aus. Die erste KVI erhielt am 29. November 2020 eine Zustimmung von 50,7 Prozent, scheiterte aber am Ständemehr.

 

Rechtsstaat vor Ort stärken

Bei der Initiative gehe es um Haftung, sagte Frischkopf: «Wenn hier in Bümplitz ein Lastwagen mit Säure verunglückt und Menschen ums Leben kommen, dann gibt es Schuldige. Man wird einen Prozess machen und Schadenersatz zahlen.» Als aber auf einem Marktplatz im Kongo ein Lastwagen mit Säure für die Mine eines Schweizer Konzerns umgekippt sei, habe dieses Prinzip nicht gegolten.

Haftung sei schon wichtig, erwiderte Mosimann. Doch man könne sie nicht von der Schweiz aus auf fremdem Staatsgebiet durchsetzen. «Die einzig nachhaltige Lösung ist – auch wenn es ein langer Weg ist –, dass man die Institutionen und das Rechtssystem in den Staaten vor Ort aufbaut.» Dabei müsse man diese Staaten unterstützen. Denn letztlich müssten sie das Haftungsrecht selbst durchsetzen.

Frischkopf konterte, sie sei froh zu hören, dass die Jungfreisinnigen die Entwicklungszusammenarbeit unterstützten. «Diese ist im Moment nämlich unter Druck.» Der Spardruck sei nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland zu spüren. Dabei finanziere man mit diesem Geld genau jene Projekte, die den Rechtsstaat vor Ort stärkten.

 

Auf dem Podium im Polit-Forum Bern v.l.: Moderator Rafael von Matt, EVP-Nationalrat Marc Jost, Karolina Frischkopf, Direktorin des kirchlichen Hilfswerks Heks, Alexander Keberle vom Wirtschaftsverband Economiesuisse und Jo Mosimann von den Jungfreisinnigen. | Screenshot Youtube/Polit-Forum Bern

Auf dem Podium im Polit-Forum Bern v.l.: Moderator Rafael von Matt, EVP-Nationalrat Marc Jost, Karolina Frischkopf, Direktorin des kirchlichen Hilfswerks Heks, Alexander Keberle vom Wirtschaftsverband Economiesuisse und Jo Mosimann von den Jungfreisinnigen. | Screenshot Youtube/Polit-Forum Bern

 

Kirche tritt leiser auf

Auch die Rolle der Kirche kam zur Sprache. Gegner hatten ihr Engagement im Abstimmungskampf zur ersten KVI damals teils harsch kritisiert, etwa die Fahnen mit Abstimmungsparolen, die einige Kirchgemeinden an ihre Kirchtürme hängten (siehe Kasten am Ende). Diesmal bleiben die Kirchtürme bisher leer. Bei der neuen Initiative mache die Kirche bloss ein bisschen Dialog und wolle sich nicht die Finger verbrennen, hielt ihr Moderator Rafael von Matt vor. «Hat man bei der EKS kalte Füsse gekriegt?», fragte er.

Das sei keine Frage der kalten Füsse, entgegnete Michel Rudin vom EKS-Rat, der sich bei diesem Teil der Debatte dazuschaltete. «Eine Kirche, wie wir vom EKS-Rat sie verstehen, ist ein essenzieller Teil der Gesellschaft und trägt zum Dialog bei. Wer unsere Äusserungen zur zweiten KVI liest, merkt, dass wir eine gewisse Schlagseite haben, ohne aber eine Entscheidung zu fassen.»

Anders sah dies Marc Jost, der dem Initiativkomitee angehört: «Ich bedaure sehr, dass es hier einen Rückzug gegeben hat.» Nicht nur jede Christin und jeder Christ, auch die Kirche müsse prophetische Stimme sein. «Dort, wo Menschenrechte verletzt werden, sollte die Kirche das Wort ergreifen und sich das Maul nicht verbieten lassen.»

Wer darf mit welchem Geld politisieren?

Er habe nichts dagegen, wenn Mitglieder oder Funktionsträger einer Kirche politisch Position bezögen, sagte Mosimann. Das Problem sei, wenn Kirchen oder Hilfswerke dafür öffentliche Gelder verwendeten: «Unternehmen können nicht aus der Kirche austreten. Sie müssen die Kirchensteuer bezahlen, ob sie mit dem Positionsbezug einverstanden sind oder nicht.» Und Hilfswerke seien steuerbefreit und erhielten staatliche Gelder.

Frischkopf hielt dagegen, entwicklungspolitisches und gesellschaftliches Handeln gehöre zum Stiftungszweck des Heks, und ergänzte: «Staatliche Gelder erhalten wir für Leistungsaufträge. Sie sind zweckgebunden und werden nicht für politische Arbeit zweckentfremdet.»

Volksabstimmung voraussichtlich 2028

Das rechtliche Nachspiel zur Rolle der Kirchen bei der ersten KVI ist abgeschlossen, die Grundsatzfrage aber offen (siehe Kasten). Zur zweiten Auflage der Initiative hat der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Im kommenden Jahr wird das Parlament darüber beraten. Sofern die Initianten die Initiative nicht zurückziehen, dürfte sie 2028 vors Volk kommen.

 

Juristisches Nachspiel zum Engagement der Kirchen

Das Engagement der Kirchen im Abstimmungskampf zur ersten Auflage der KVI hatte ein Nachspiel. Initiativgegner warfen den Kirchen vor, sich übermässig im Abstimmungskampf eingebracht zu haben – besonders kritisierten sie Fahnen mit Abstimmungsparolen an Kirchtürmen. Die Jungfreisinnigen reichten Stimmrechtsbeschwerden ein. Denn das Recht auf freie Meinungsäusserung (Artikel 16 der Bundesverfassung) gilt auch für Einzelpersonen – Mitglieder der Kirchen, Pfarrerinnen und Pfarrer –, nicht aber für Behörden. Diese dürfen sich zu Abstimmungen laut Rechtsprechung nur bei «besonderer Betroffenheit» äussern und müssen sachlich, transparent und verhältnismässig bleiben. Ob das auch für öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaften gilt, bleibt offen. Denn das Bundesgericht schrieb die Beschwerden als gegenstandslos ab, da die Initiative ohnehin abgelehnt worden war.

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