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Kirche

Die Kraft der kirchlichen Eheschliessung liegt im Trauversprechen

Ein anderes Ja

21.01.2019
Kürzlich habe ich etwas im Internet bestellt. Wie bei jeder Onlinebestellung musste ich zum Schluss noch Ja sagen. Ja sagen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bedenkenlos habe ich zugestimmt, natürlich ohne die mehrseitigen Bedingungen in der Acht-Punkt-Schrift zu lesen. Ich weiss ja, was ungefähr drinsteht.

Auch auf dem Zivilstandsamt haben wir vor Jahren bedenkenlos Ja gesagt. Meine Frau und ich wussten ungefähr, welche Rechte und Pflichten dieses Ja mit sich bringt. Zudem gab es noch unseren Standesbeamten, der so taktvoll war und uns daran erinnerte, dass die Ehe unmittelbar nach dem Ja gültig sei, auch wenn jemand von uns danach tot umfallen würde. Aber abgesehen davon gibt es wohl beim Onlinekauf und im Standesamt kaum Überraschungen. Man weiss ungefähr, was in den Geschäftsbedingungen und im Eherecht steht, auch wenn man nicht alles im Detail kennt.

 

Gemeinsames Überlegen

Die kirchliche Eheschliessung unterscheidet sich vom Internetkauf und von der Zivilehe an einem entscheidenden Punkt. Es gibt bei einer kirchlichen Eheschliessung keine Geschäftsbedingungen und kein Eherecht, zu dem ein Paar Ja sagen muss. Vielmehr bringen die Eheleute im Eheversprechen das zur Sprache, was ihnen im gemeinsamen Leben wichtig ist, woran sie festhalten wollen und wie sie ihr Leben miteinander gestalten möchten. Im Gottesdienst wird dieses Versprechen nicht nur vor der versammelten Gemeinde zur Sprache gebracht, sondern man bittet Gott um seinen Segen für das gemeinsame Leben, damit er einem Kraft geben möge, am gemeinsam formulierten Versprechen festzuhalten.

«Die Eheleute bringen im Eheversprechen das zur Sprache, was ihnen im gemeinsamen Leben wichtig ist.»

Wir wissen wohl alle, dass für ein glückliches Leben miteinander eine Trauung in der Kirche nicht reicht. Sich an einem einzigen Tag für die eigene Beziehung zu interessieren und danach sorgenfrei das Leben miteinander zu verbringen, das birgt Risiken.

Feierlicher Startschuss
Die Paare, die heute in der Kirche heiraten, überlegen sich vor der Trauung, was sie einander versprechen wollen. Sie lernen sich im Traugespräch mit der Pfarrperson besser kennen, wenn diese Fragen stellt, die sonst kaum jemand ausspricht. In Ehekursen und im Buch «Du und Ich» erhalten sie wertvolle Hinweise für das Leben miteinander. Dann erst kommt die feierliche Bekräftigung des Eheversprechens mit dem Ja in der Kirche.

Nur ein Schritt
Das Ja in der Kirche ist nur ein Schritt auf dem gemeinsamen Weg. Es ist kein Ja zu aufgezwungenen Geschäftsbedingungen wie im Onlinehandel, es ist kein Ja wie auf dem Zivilstandsamt, bei dem sich mit einem Wort die Rechtslage ändert. Die Kraft der kirchlichen Eheschliessung liegt im Trauversprechen: Darin schauen Paare auf ihre bisherige gemeinsame Zeit zurück und formulieren das, was ihnen im Umgang miteinander im weiteren Leben wichtig ist. Dies zu tun, lohnt sich für jedes Paar. 

Text: Fabian Kuhn, Pfarrer in Lütisburg | Foto: Fototeam Augenblick  – Kirchenbote SG, Februar 2019

 

Kirchliche Trauungen

Kirchlich heiraten ist in der Schweiz keine Selbstverständlichkeit mehr. Bei der evangelisch-reformierten Kirche gab es in den letzten knapp 60 Jahren einen Einbruch um 80 Prozent, von 16 279 Trauungen in 1960 bis 3287 Trauungen in 2017. In derselben Zeit blieb die Anzahl ziviler Eheschliessungen recht stabil bei rund 40 000 Eintragungen jährlich, obwohl die Bevölkerung gleichzeitig um 50 Prozent zunahm. Wie Paare ihre Partnerschaft gestalten und ob sie diese in der kirchlichen Gemeinschaft feiern und bestätigen wollen, ist zunehmend eine individuelle Entscheidung. Daraus entstehen auch Freiräume für neue Entwicklungen. (kr) 

kirchenstatistik.spi-sg.ch/trauungen/

 


Von roundabout SG-APP (Rahel Schwarz) erfasst am 14.09 2018 11:50

Danke!

Vielen Dank für die Veröffentlichung des Artikels. Wir freuen uns über jedes interessierte Mädchen, über neue Partnerorganisationen oder Workshop-Anfragen. Freundliche Grüsse Rahel Schwarz kantonale Leiterin roundabout SG-APP

Von Anja Knöpfli erfasst am 20.11 2021 20:59

Taufbestätigung

Die Kantonalkirche ist Teil der Evangelisch-Reformierten Kirche Schweiz (Abgekürzt EKS). Diese empfiehlt allen Kantonalkirchen die Taufbestätigung oder Taufferinnerung zu feiern (Kap. 4.4 in der eigenen EKS Broschüre Tsufe in evangelischer Perspektive). Es ist eine Amtshandlung sogar in der Evangelischen Landeskirche Thurgau. https://eks.marc.beta.cubetech.ch/wp-content/uploads/2019/11/biblische_aspekte_taufe_de.pdf Leider wurde mir aber die Taufbestätigung schon verweigert n der Kantonalkirche St.Gallen von einem Pfarrer dieser, da ich Bisexuell bin und es wurde kein Stellvertreter organisiert! Leider hast du anders als im Thurgau kein Recht darauf, da es nicht in der Kirchenordnung von St.Gallen vorkommt! Wer Taufbestätigung auch kennt ist die überregionale Metal Church!

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