Auch Religionsunterricht betroffen: Vernehmlassung zum Volksschulgesetz
Von der Totalrevision des Volksschulgesetzes des Kantons St. Gallen ist auch der Religionsunterricht betroffen. Das Gesetz regelt, ob und in welcher Form der Religionsunterricht zukünftig an der Volksschule verankert sein wird. Der Entwurf sieht vor, den Religionsunterricht an der Primarschule beizubehalten, allerdings ausserhalb der Blockzeiten.
«Wir begrüssen, dass das neue Volksschulgesetz weiterhin den Religionsunterricht vorsieht und er im Stundenplan verankert ist», schreibt Stefan Fischer, Leiter des Religionspädagogischen Instituts St. Gallen, im Auftrag der Evangelisch-reformierten Kirche. Gleichzeitig bedaure er, dass der Religionsunterricht nicht mehr während der Blockzeiten erteilt werden solle. «Kinder, die sonst an Blockangeboten teilnehmen würden, könnten dadurch zur Abmeldung verleitet werden.» Wenn sämtliche Lektionen zu Randzeiten stattfänden, verfügten Fachlehrpersonen Religion zudem nicht über genügend zeitliche Ressourcen. «Damit wird die organisatorische Umsetzung für die Kirchgemeinden deutlich komplexer», so Fischer. Die Vernehmlassung läuft bis zum 3. Juli.
Auch Religionsunterricht betroffen: Vernehmlassung zum Volksschulgesetz