Verfassungsrevision verspätet, Projektkoordinator geht
Im Juni 2024 beauftragte die St. Galler Synode den Kirchenrat, ein Projekt zur Revision der Kirchenverfassung auszuarbeiten. Im Juni 2025 genehmigte sie die vom Kirchenrat vorgelegte Projektstruktur. Ein Jahr nach Projektstart zeigt sich nun: das Projekt ist zeitlich in Rücklage. «Wir sind etwa ein halbes Jahr hinter dem Zeitplan», bestätigt Kirchenratspräsident Martin Schmidt. Der Zeitplan sieht im Herbst 2025 die «Erarbeitung von Strukturvorschlägen» durch Teilprojektgruppen vor und bis Herbst 2026 das «Erstellen erster inhaltlicher/vertraglicher Regelungen». Schmidt zeigt sich gegenüber dem «Kirchenboten» aber zuversichtlich, den ursprünglich anvisierten Zeitplan insgesamt einzuhalten: «Das Ziel ist, die Volksabstimmung im Sommer 2029 durchzuführen und die Verfassung am 1. Januar 2030 in Kraft zu setzen.»
Projektkoordinator wechselt nach einem Jahr
Allerdings: Nach rund einem Jahr wechselt bereits der Projektkoordinator. Der Jurist Roland Plattner, der vom Kirchenrat als Projektkoordinator für die Verfassungsrevision eingesetzt wurde, wird diese Funktion nur noch bis im September innehaben, wie Schmidt bestätigt. Eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger nennt er gegenüber dem «Kirchenboten» noch nicht. Diese Person müsse erst durch einen Kirchenratsbeschluss eingesetzt werden.
Verfassungsrevision verspätet, Projektkoordinator geht