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Und wie sieht es mit der Rente aus?

von Stefan Degen
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20.03.2024
Stirbt die Partnerin oder der Partner, so stellt sich eine Reihe finanzieller und rechtlicher Fragen. Hier die wichtigsten Fakten.

Witwen-/Witwerrente

Wer minderjährige Kinder hat, erhält nach dem Tod des Ehepartners/der Ehepartnerin eine Hinterbliebenenrente. Kinderlose Frauen und Mütter von erwachsenen Kindern ebenso – Väter und kinderlose Männer aber nicht. Für diese Schlechterstellung der Witwer wurde die Schweiz im Jahr 2022 vom Europäischen Gerichtshof für Menschrechte gerügt. Bis Ende März 2024 ist eine neue Regelung in der Vernehmlassung. Diese sieht eine Hinterbliebenenrente bei einer Unterhaltspflicht für Kinder bis zum 25. Altersjahr vor – unabhängig vom Geschlecht und Zivilstand der Eltern.

Pensionskasse

Man hat einen Anspruch auf eine Rente der Pensionskasse des verstorbenen Partners bzw. der verstorbenen Partnerin, wenn man bei seinem/ihrem Tod fĂĽr den Unterhalt von Kindern verantwortlich ist oder mindestens 45 Jahre alt ist. Voraussetzung ist zudem, dass man mindestens fĂĽnf Jahre verheiratet war. Der Anspruch besteht auf 60 Prozent der Rente. Viele Pensionskassen bezahlen mehr.

3. Säule

Stirbt der Ehepartner/die Ehepartnerin, so erhält der Witwer/die Witwe die entsprechende Vorsorgeleistung der Säule 3a. Das ist gesetzlich geregelt. Bei Konkubinatspaaren kommt der Partner/die Partnerin zum Zug, wenn man die letzten fünf Jahre bis zum Tod ununterbrochen zusammenlebte oder für den Unterhalt von gemeinsamen Kindern aufkommen muss.

Zugriff auf Bankkonten

Bei gemeinsamen Konten ist es möglich, dass die Bank nach dem Ableben des Partners/der Partnerin das Konto vorübergehend sperrt, bis ein Erbschein vorliegt, auch wenn beide Ehepartner zugriffsberechtigt waren. Viele Banken zeigen sich allerdings kulant. Um einen kurzfristigen finanziellen Engpass zu vermeiden, lohnt es sich, je ein persönliches Konto mit einem Notgroschen anzulegen. Möglich ist auch, das Verfahren bei der Bank vorgängig abzuklären.

Bei über 80-Jährigen stellen Witwen die Mehrheit

Anteil der Witwen und Witwer an der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz nach Alter und Geschlecht. Rund 400 000 verwitwete Personen leben in der Schweiz, 80 Prozent davon Frauen (Stand Ende 2022). Quelle: Bundesamt für Statistik
Anteil der Witwen und Witwer an der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz nach Alter und Geschlecht. Rund 400 000 verwitwete Personen leben in der Schweiz, 80 Prozent davon Frauen (Stand Ende 2022). Quelle: Bundesamt für Statistik

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